Einkaufen in der City Händler in Bad Godesberg beklagen Umsatzeinbußen

Bad Godesberg · Die Werbeverbote durch die seit einem halben Jahr gültige Gestaltungssatzung sorgen beim Einzelhandel in Bad Godesberg für Unmut. Sie dürfen keine Klappständer mit Werbung für ihr Geschäft in die Fußgängerzone stellen.

 Blick in die Alte Bahnhofstraße: Werbeaufsteller und Warenkörbe vor den Geschäften sind nicht erlaubt.

Blick in die Alte Bahnhofstraße: Werbeaufsteller und Warenkörbe vor den Geschäften sind nicht erlaubt.

Foto: Richard Bongartz

Läden in Nebenstraßen betroffen

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort