Einkaufen in der City Händler in Bad Godesberg beklagen Umsatzeinbußen

Bad Godesberg · Die Werbeverbote durch die seit einem halben Jahr gültige Gestaltungssatzung sorgen beim Einzelhandel in Bad Godesberg für Unmut. Sie dürfen keine Klappständer mit Werbung für ihr Geschäft in die Fußgängerzone stellen.

 Blick in die Alte Bahnhofstraße: Werbeaufsteller und Warenkörbe vor den Geschäften sind nicht erlaubt.

Blick in die Alte Bahnhofstraße: Werbeaufsteller und Warenkörbe vor den Geschäften sind nicht erlaubt.

Foto: Richard Bongartz

Viele Händler in Bad Godesberg sind stinksauer: Mit Inkrafttreten der neuen Bonner Werbe- und Gestaltungssatzung dürfen sie keine Klappständer mit Werbung für ihr Geschäft in die Fußgängerzone stellen. Auch ihre Warenkörbe vor den Schaufenstern mussten sie wegräumen, was ihnen nach eigenen Aussagen sinkende Umsätze bescherte. „Bonn ist nicht Bad Godesberg“, argumentiert der Verein Bad Godesberg Stadtmarketing und fordert Nachbesserung der Satzung. Darüber diskutierten 20 Händler am Donnerstagabend zwei Stunden lang im Pavillon am Ria-Maternus-Platz – „angeregt und konstruktiv“, sagte Vorsitzender Jürgen Bruder.

Jetzt nehmen sich die Händler die Zeit, um die Satzung zu überarbeiten. Denn das erste Probejahr endet am 30. Juni. „Wir haben andere Voraussetzungen als Bonn mit seiner engen Sternstraße, das kann man nicht alles über einen Kamm scheren“, sagte Bruder. Auch einige Geschäftsleute und Passanten finden, dass die Godesberger City ohne Hinweise auf Läden recht öde und leer wirke. Ein Beispiel sei etwa die breite Alte Bahnhofstraße.

„Es gibt ja auch Gewerbetreibende in den Obergeschossen, die auf ihre Dienstleistungen hinweisen wollen“, merkte Gert Schugt an, der sein Lederwarengeschäft auf dem Theaterplatz betreibt. Außerdem wüssten viele Kunden die Warenständer zu schätzen, an denen sie unverbindlich schauen können, bevor sie einen Laden betreten. „Die Gestaltungssatzung wird ansonsten in ihren wesentlichen Zügen akzeptiert“, sagte Schugt und meinte dabei etwa die Vorschriften für Beschriftungen und Leuchtreklamen.

Läden in Nebenstraßen betroffen

Wie berichtet, sind besonders die Läden in Nebenstraßen betroffen, die ohne Kundenstopper und Auslagen kaum zu finden sind. Das sind zum Beispiel das Kinderschuhgeschäft Dr. Gruber am Michaelshof und die „easy Apotheke an der Godesburg“ nebenan. Wie einige andere hatten sie Bußgeldandrohungen von der Stadt erhalten, falls sie gegen die Satzung verstoßen. „Viele fanden das Schreiben der Stadt unmöglich“, sagte Bruder. „Wir sind uns einig, dass wir an der Gestaltung der Innenstadt von Bad Godesberg gemeinsam arbeiten müssen“, sagte Martin Rüdell, Mitinhaber der Parfümerien Rüdell.

„Die Satzung ist da wenig hilfreich, sondern sogar verkaufsbehindernd.“ Ziel solle es ja nicht sein, das Leben der Händler in den Innenstädten schwer zu machen. „Sondern es geht um die Attraktivität der Standorte.“ Im schlimmsten Falle würden Kunden im Internet oder woanders kaufen. Gerade für Geschäfte mit kleineren Fronten sei es wichtig, auf der Straße auf sich aufmerksam machen zu können. Für viele sei auch eine Markise wichtig, damit die Auslage in den Fenstern nicht durch Sonneneinstrahlung ihre Farbe verliere. Das gelte für Parfüms wie etwa auch für Ledererzeugnisse.

Bei Stadtmarketing wurde deutlich, dass die jetzigen Verbote zu weit gehen. Ansonsten ist aber auch den Godesberger Händlern ein gut aussehendes, einheitliches Straßenbild wichtig. In zwei Wochen kommt nun ein sogenannter Konsultationskreis für Bad Godesberg zusammen. Laut Bruder besteht er aus Vertretern der Stadt samt ihrer Wirtschaftsförderung, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), des Einzelhandelsverbands und Godesberger Geschäftsleuten.

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