Stadt Bonn strebt Ordnungswidrigkeitsverfahren an Immer noch stehen Autos auf gerodetem Areal

Mehlem · Die Stadt wird gegen die Verantwortlichen des Bauprojektes an der Mainzer Straße in Mehlem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Denn dort wurde verbotenerweise gerodet.

 Auf dem Baugrundstück an der Mainzer Straße in Mehlem sind immer noch Autos abgestellt.

Auf dem Baugrundstück an der Mainzer Straße in Mehlem sind immer noch Autos abgestellt.

Foto: Axel Vogel

Auf einem Areal an der Mainzer Straße in Mehlem steht weiterhin eine Reihe Autos ohne Nummernschild, die möglicherweise als Gebrauchtwagen verkauft werden sollen. Das Areal liegt etwas rückwärtig und erhöht an der Mainzer Straße und war lange Zeit mit Bäumen und Buschwerk bewachsen. Das Grün ist inzwischen gerodet.

Der GA hatte bereits Mitte Mai über Beschwerden von Bürgern berichtet, die eine ordnungsgemäße Nutzung des Areals bezweifelt hatten. Auch bei der Stadt Bonn waren Anlieger wegen ähnlicher Bedenken vorstellig geworden.

Grundsätzlich hatte das Presseamt im Mai klargestellt, dass das Lagern oder Abstellen von Fahrzeugen dort im Wohngebiet nicht zulässig sei. Zudem prüfe die Untere Naturschutzbehörde laut Presseamt, ob Verstöße gegen die Baumsatzung und das Bundesnaturschutzgesetz vorlägen, hieß es auf eine entsprechende GA-Anfrage vor rund zwei Monaten.

Den aktuellen Stand gibt Andrea Schulte, Mitarbeiterin beim städtischen Presseamt, jetzt so wieder: „Das Bauordnungsamt hatte damals den Eigentümer angeschrieben“, so Schulte. „Dieser hat das Grundstück aber verpachtet und verweist auf seinen Pächter.“ Den Pächter habe man auch angeschrieben und auf die ungenehmigte Nutzung hingewiesen. „Er hat sich aber noch nicht geäußert“, führt Schulte jetzt aus. „Wir verfolgen den Sachverhalt weiter.“

Weiteres Ungemach

Was derweil aber feststeht: „Die Fläche wurde in der zweiten Märzhälfte gerodet“, erklärt Schulte. „Das Bundesnaturschutzgesetz sieht zum Schutz von Vögeln und Kleintieren ein Verbot von radikalen Gehölzschnitten vom 1. März bis zum 30. September vor.“ Die Untere Naturschutzbehörde werde daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Auch dürfte auf den Verantwortlichen der Maßnahme weiteres Ungemach zukommen: „Nach Erkenntnissen der Unteren Naturschutzbehörde liegt auch ein Verstoß gegen die Baumsatzung der Stadt Bonn vor“, bekräftigt Schulte.

Wem das Grundstück derzeit genau gehört, und welche Pläne der Eigentümer verfolgt, ist weiterhin unklar. Ein Anlieger wusste allerdings zu berichten, dass das Areal früher im Besitz eines Godesberger Architekten war. „Es war immer eine Waldfläche mit Unterwuchs und sollte mal bebaut werden“, so der Mann.