Bauen in Bad Godesberg In Lannesdorf könnten bis zu 180 Wohneinheiten entstehen

Lannesdorf · Nach jahrelangen Diskussionen geht es beim potenziellen Baugebiet „In den Schleiden“ voran. Nun liegen die Fachgutachen Klima und Boden für das Areal vor. Prinzipiell könnte an dem Hang in Lannesdorf gebaut werden, heißt es. Das letzte Wort aber hat die Politik.

 Ein Kran auf einer Baustelle (Symbolbild).

Ein Kran auf einer Baustelle (Symbolbild).

Foto: Pixabay/ analogicus

Es ist oft ein langer Weg, bis feststeht, ob auf einem Gelände gebaut werden darf oder nicht. So auch bei dem Gebiet „In den Schleiden“ in Lannesdorf, über das seit mehreren Jahren diskutiert wird. Nun liegen zwei – von der Politik gewünschte – Fachgutachten Klima und Boden vor. Das Ergebnis: Werden einige Aspekte beachtet, können zwischen An der Nesselburg, Langenbergsweg, In den Schleiden, Ellesdorfer und Mehlemer Straße prinzipiell Häuser entstehen.

■ Das Vorhaben: Eine Immobilienholding möchte auf dem circa 41.000 Quadratmeter großen Areal, in dem 3280 Quadratmeter und eine landwirtschaftliche Wegefläche enthalten sind, 160 bis 180 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern bauen. Der Anteil von gefördertem Wohnungsbau soll laut Stadt mindestens 30 Prozent betragen.

■ Das Vorgehen: Um die Vorbereitungen für ein Planverfahren aufzunehmen, bedarf es in Bonn eines Zielbeschlusses der politischen Gremien. Die zentrale Frage: Darf dort gebaut werden oder nicht? Und falls ja: mit welcher Priorität? Obwohl bereits für 2017 avisiert, wurde der Zielbeschluss bisher nicht gefasst. Die Politik nämlich wünschte sich zunächst zwei Gutachten, um die Auswirkungen einer möglichen Bebauung bewerten zu können. Diese liegen nun vor. Damit könnte die Entscheidung in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am Mittwoch, 22. Januar, fallen, hofft die Stadt, die das Vorhaben befürwortet und mit hoher Priorität vorantreiben möchte. Sollte die Politik grünes Licht geben, soll ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Außerdem steht eine Umwelt- samt Artenschutzprüfung an. Daran anschließend wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet, die Planungen werden den politischen Gremien vorgestellt. Dann wird die Öffentlichkeit beteiligt.

■ Fachgutachten Klima: Mit Blick auf das Klima ist das Vorhaben laut Gutachtern grundsätzlich unproblematisch. Allerdings müsste die Durchlüftung verbessert und die Wärmebelastung reduziert werden. So sollte darauf geachtet werden, dass die Häuser nicht höher als vier- bis sechsgeschossig gebaut werden, „um ein potenzielles Überströmen der Kaltluft weiterhin zu ermöglichen“. Und: Die geplanten Gebäude und Gärten bildeten eine so genannte Ventilationsgasse, sprich: Belüftungsschneise. In dieser sollten zusätzlich einige Häuser und Bäume gesetzt werden. Der Vorschlag: Sie sollten lieber am Rand des Geländes installiert werden. So würde die Durchlüftung des Areals verbessert und der Wärmestau zwischen den Häusern gemindert. Helle Farben, begrünte Fassaden in Richtung Süd und West, Schattenspendende Bäume und eine Dachbegrünung seien ebenfalls wünschenswert, um die Wärmebelastung zu verringern.

■ Fachgutachten Boden: Die Böden „In den Schleiden“ sind laut Gutachten besonders schutzwürdig. Sie seien sehr fruchtbar und wichtig zur Regulierung des Wasserhaushalts. Kühlung des Siedlungsraumes und  Anbau von regionalen Lebensmitteln sind weitere Stichworte, die die Bedeutung des Areals hervorheben. Kompensation ist also laut Gutachten an anderer Stelle notwendig. Außerdem, so heißt es, muss gewährleistet werden, dass der Boden, der nicht bebaut wird, in einem möglichst guten Zustand erhalten bleibt. In diesem Sinne müsste der Bau fachkundlich begleitet werden.

■ Kritik: Gegen die Bebauung des Areals spricht sich der Bürger Bund Bonn aus. Man sollte von dem Vorhaben absehen, heißt es in einem Änderungsantrag, über den der Planungsausschuss ebenfalls debattieren wird. „Aus Gründen der Nachhaltigkeit, Erzeugung von und Versorgung mit regionalen Lebensmitteln und zum Schutz von wertvollen landwirtschaftlichen Böden scheidet eine Zerstörung der Bodenformation und eine Versiegelung dieses Bereiches durch eine Bebauung aus“, begründet der BBB seinen Vorstoß. Außerdem dürfe die für die vorhandenen Wohngebiete wichtige Kaltluftschneise nicht zerstört werden. Schon 2017 hatten die Grünen nachgehakt. Denn im Gutachten zum Integrierten Freiraumsystem (IFS) wurde das Areal als nicht zu bebauende Fläche eingestuft. Dieses IFS ist ein Steuerungs- und Planungsinstrument, eine informelle Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung. Bindenden Charakter hat es nicht.

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