Verhandlungen beginnen Ist der Betrieb des „Friesi“ bald in Vereinshand?
Bad Godesberg · Nach der Sommerpause werden die Verhandlungen über die Zukunft des Friesdorfer Freibads konkret: Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung eine wechselseitige Absichtserklärung mit den Freibad-Freunden Friesdorf (FFF) zur Abstimmung vor.
Ziel ist, den Betrieb des Freibads ganz oder teilweise an den Förderverein zu übergeben. Seit Dezember 2016 hatten dazu laut Verwaltung mehrere Gespräche stattgefunden. „Mit der wechselseitigen Absichtserklärung wird zum einen die Verwaltung ermächtigt, den begonnenen Weg weiter zu beschreiten und die Verhandlungen fortzusetzen, zum anderen erhält der Förderverein damit die Planungssicherheit, die er benötigt, um das Projekt 'Übernahme des Freibades Friesdorf' weiter zu verfolgen“, so die Stadt. Sie will das Freibad erhalten, aber zugleich Kosten sparen.
„Der Verein ist bereit, nach Klärung der Rahmenbedingungen und der Erarbeitung eines detaillierten Umsetzungskonzeptes perspektivisch den Betrieb des Bades – teilweise oder ganz – zu übernehmen. Dabei schließt der Verein ein Erbbaurecht verbunden mit dem Betrieb des Bades nicht aus“, heißt es in der Erklärung. Stadt und Verein wollen demnach konkrete Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen. Es besteht Einvernehmen, dass eine Übernahme nur mit finanzieller Beteiligung der Stadt möglich sei.
So geht es weiter: Zunächst muss die Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 5. September das Thema beraten. Stimmt sie zu, wollen Stadt und Verein bis zum Ende der Winternutzung des „Friesi“ zu einem Verhandlungsergebnis mit Vertragsabschluss kommen. „Der Zeitraum soll genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für eine Übertragung des teilweisen oder ganzen Betriebes des Bades festzulegen und die erforderlichen politischen und vereinsinternen Beschlüsse vorzubereiten“, heißt es. Beide Verhandlungspartner seien bereit, die für einen Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen zu erbringen, notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen und partnerschaftlich zusammen zu arbeiten.
Die Absichtserklärung bedeutet jedoch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags. Die Verhandlungspartner können jederzeit von weiteren Verhandlungen Abstand nehmen.