Videoüberwachung in Bad Godesberg Kameras für den Bahnhof

BAD GODESBERG · Lange wurde darüber diskutiert, ob der Bad Godesberger Bahnhof mit Videotechnik ausgestattet werden soll oder nicht. Hieß es vor einigen Wochen seitens der Bundespolizei noch, dass dies nicht empfohlen werde, so hat die Behörde nun ihre Meinung geändert.

 Vorderansicht: Der Bad Godesberger Bahnhof wird nach der Sanierung mit Videotechnik ausgestattet.

Vorderansicht: Der Bad Godesberger Bahnhof wird nach der Sanierung mit Videotechnik ausgestattet.

Foto: Ronald Friese

Ist die Sanierung abgeschlossen, werden im Bahnhof Kameras installiert, teilte die Bundespolizei auf GA-Anfrage mit. Wo diese genau angebracht werden, steht noch nicht fest: „Die Anzahl der Kameras an den jeweiligen Stationen werden, ebenso wie deren Positionierung vor Ort, im Rahmen der Projektumsetzung gemeinsam durch die Deutsche Bahn und die Bundespolizei festgelegt“, heißt es.

Wie berichtet, baut die Deutsche Bahn die Videotechnik an den Bahnhöfen aus. Sie hat mit dem Bundesinnenministerium ein Zehn-Jahres-Programm entwickelt: Bis 2023 soll die Videotechnik an Bahnhöfen für 85 Millionen Euro modernisiert und ausgebaut werden. Diese Kameras zeichnen bis zu 48 Stunden auf. Welche Bahnhöfe ausgesucht werden, entscheidet die Bundespolizei, die Bad Godesberg bisher nicht auf der Liste hatte.

Kameras sollen für mehr Sicherheit sorgen

Dass sich dies geändert hat, ist unter anderem der Hartnäckigkeit der CDU zu verdanken. Die Christdemokraten wollten sich mit der Ablehnung der Videokamera-Initiative nicht zufriedengeben und hakten mehrfach bei Kai Rossmann, kommissarischer Leiter des Bahnhofsmanagements Bonn, nach.

Dieser gab Schützenhilfe, fragte jüngst noch einmal nach und stieß beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam an, die Lageeinschätzung noch einmal zu überprüfen. Wie jetzt deutlich wurde mit Erfolg. Bald also können sich die Bad Godesberger nicht nur über einen sanierten, sondern auch einen mit Videokameras ausgestatteten Bahnhof freuen.

Mehr Sicherheit sei der Grund für den Ausbau der Videotechnik auf den Bahnanlagen, so die Bundespolizei. Sie schrecke potenzielle Straftäter ab, helfe bei der Identifizierung von Kriminellen und steigere das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste.

Landespolizeigesetz regelt Einsatz der Technik

Ob die Polizei die Technik einsetzen darf, regelt das Landespolizeigesetz. Demnach dürfen Kameras zum Einsatz kommen, wenn Orte als Kriminalitätsschwerpunkte ausgemacht worden sind. „Die Kameras dürfen allein der Verhinderung von Straftaten dienen und nicht zu einer Verlagerung der Kriminalität an andere Orte führen“, so das NRW-Innenministerium.

Dann dürfen das Areal beobachtet, die Bilder aufgezeichnet und für 14 Tage gespeichert werden. Im Bundespolizeigesetz ist die Frist mit maximal 30 Tagen angegeben. Bei Bedarf dürfen die Bilder länger gesichert werden, etwa wenn sie als Beweis in einem Strafverfahren dienen. Die Erlaubnis ist auf ein Jahr befristet und kann jahresweise verlängert werden.

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