Hochkreuz Kein Tempo 30 auf Durchgangsstraßen

HOCHKREUZ · Die Stadtverwaltung spricht sich gegen die Einrichtung neuer Zonen am Langen Grabenweg und in der Max-Löbner-Straße aus.

Tempo-30-Zonen für den Langen Grabenweg und die Max-Löbner-Straße hat die Bad Godesberger Bezirksvertretung angeregt. Die Stadtverwaltung hat diesen Vorschlag nun geprüft und kommt zu dem Schluss, auf die Ausweisung der Straßen als Tempo-30-Zone zu verzichten.

Sie begründet ihre Meinung damit, dass der Lange Grabenweg nicht einer typischen Tempo-30-Zone entspräche, sprich: Es gebe dort zu wenig Wohngebäude. Wenn man die Straße in Abschnitte unterteile, würde deutlich, dass sie im Teilstück zwischen Heinemannstraße und Max-Löbner-Straße von Verwaltungsgebäuden der Bundesbehörden geprägt sei. Im darauffolgenden Abschnitt zwischen Max-Löbner-Straße und Brandenburger Straße befänden sich zwar Wohngebäude, aber bereits im nachfolgendem längeren Bereich bis Lucas-Cranach-Straße stünden auf der Westseite ausschließlich Bürogebäude.

Auch die vorhandene Ausbaubreite, der Verkehr der öffentlichen Verkehrsmittel sowie das Erscheinungsbild sprächen gegen eine Tempo-30-Zone. Zudem haben sich auch die Stadtwerke Bonn gegen die Einrichtung einer Zonenregelung ausgesprochen. "Ohne die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf den Langen Grabenweg macht eine Einrichtung einer Zonenregelung in der Max-Löbner-Straße wenig Sinn", heißt es weiter in der Mitteilungsvorlage.

Die verkehrliche Gesamtsituation würde der Beschreibung des Langen Grabenwegs ähneln. Auf der Nordseite der Straße befänden sich ausschließlich Verwaltungsgebäude des Bundes, und der vorhandene Fahrbahnquerschnitt sei ebenfalls ziemlich groß.

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