Ärger in Bad Godesberg Kritik an neuer Straßenreinigung von Bonnorange dauert an

Bad Godesberg · Weil nur 16 direkte Anlieger den Kastanienweg in Bad Godesberg reinigen müssen, sehen einige Anwohner das Gebot der Gleichbehandlung verletzt. 44 Unterschriften hat die Initiative Kastanienweg daher gesammelt und einen Bürgerantrag gestellt. Das Ziel: Bonnorange soll künftig wieder für den Kastanienweg zuständig sein.

 Walburga Gerszke möchte, dass sich Bonnorange wieder selbst um den Kastanienweg kümmert.

Walburga Gerszke möchte, dass sich Bonnorange wieder selbst um den Kastanienweg kümmert.

Foto: Benjamin Westhoff

Die neue Straßenreinigungssatzung hat schon zahlreiche Bürger auf den Plan gerufen – und das in sämtlichen Stadtbezirken. Denn vielfach sorgt es für großen Unmut, dass einige Straßen zum 1. Januar in eine neue Reinigungsklasse eingruppiert wurden und die Anlieger nun selbst für die Reinigung der Fahrbahn vor ihrem Grundstück zuständig sind. Auf dem Heiderhof, genauer gesagt am Kastanienweg, hat sich eine Initiative um Peter und Walburga Gerszke gegründet. Ihr Ziel, das sie in einem Bürgerantrag formuliert hat: Bonnorange soll den Kastanienweg wieder sauber halten. Gestützt wird er von insgesamt 44 Anwohnern.

Die neue Regelung sei am Heiderhof wegen seiner besonderen Siedlungsstruktur nicht umsetzbar, argumentiert Walburga Gerszke. „Hier zum Beispiel gibt es 16 An- und 47 Hinterlieger“, erläutert die Heiderhoferin. Soll heißen, dass 16 Grundstücke – so auch das der Gerszkes – unmittelbar an den Kastanienweg grenzen. Die anderen haben zwar dieselbe Adresse und werden über die Straße erschlossen, liegen aber nicht direkt an ihr, sondern im „Hinterland“, so Gerszke.

Reinigungspflichtig sind nur die direkten Anlieger

Man erreicht sie über kleine Wege. Und genau das ist das Problem. Denn, so Gerszke, früher hätten sämtliche Anwohner für die Straßenreinigung bezahlt. Nun wird keiner mehr zur Kasse gebeten, reinigungspflichtig aber seien nur die direkten Anlieger. Das sei „ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung“. Und die falsche Auslegung der Satzung, ergänzt ihr Mann Peter. „Dort steht, dass die Eigentümer reinigungspflichtig sind, deren Grundstücke direkt an die Straße angrenzen und durch sie erschlossen werden.“  Das bedeutet, so interpretiert Peter Gerszke, dass alle ein Auge auf die Straße haben müssen.

Das sieht man bei Bonnorange anders. Das „Und“ in dem Satz sei „zwingend und kann nicht durch ein Oder ersetzt werden“, teilt Sprecher Jérôme Lefèvre auf GA-Anfrage mit. Sprich: Nur die direkten Anlieger müssen den Kastanienweg in Schuss halten und sich um die Winterwartung von Zebrastreifen, Überwegen oder Verkehrsinseln kümmern.

Das Argument, gerade auf dem Heiderhof lebten viele ältere, schwerbehinderte Menschen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen könnten, lässt Lefèvre nicht gelten. Denn für die Reinigung und Winterwartung der Gehwege seien die Anlieger schon vor der Satzungsänderung zuständig gewesen. Das habe bislang gut funktioniert – wie die Qualitätsmessungen gezeigt hätten.

Bezirksbürgermeister zeigt Verständnis

Doch warum hat sich Bonnorange aus dem Kastanienweg zurückgezogen? Qualitätsmessungen hätten ergeben, dass dessen „Fahrbahn im Kastanienweg sehr sauber ist“, so Lefèvre. „Daher ist es nicht mehr erforderlich, eine gebührenpflichtige Reinigung durchzuführen.“ Bisher sei man dort alle 14 Tage mit der Kehrmaschine unterwegs gewesen. Zu häufig, so Lefèvre. „Daher gehen wir von einem deutlich niedrigeren Aufwand für die Anwohner aus.“ Stimmt nicht, meint Walburga Gerszke. Die Leistungen, die die Bürger nun erbringen müssten, „übersteigen bei weitem die bisher von Bonnorange erbrachten“. Zum Beispiel müsse man die Fahrbahn nicht alle zwei Wochen, sondern „unverzüglich“ von Schmutz, Kippen und anderen Verunreinigungen befreien.

Hilfe könnte von der Politik kommen. Zwar hatte der Stadtrat die neue Regelung beschlossen. Bezirksbürgermeister Christoph Jansen aber sieht die Möglichkeit nachzubessern. „Grundsätzlich habe ich Verständnis dafür, dass nicht alle über einen Kamm geschoren werden möchten“, sagte Jansen. Als der Beschluss gefasst wurde, sei man sich der Tragweite nicht bewusst gewesen. „Jetzt muss man bereit sein zu reagieren und eventuell politisch nachzusteuern.“ Eine Möglichkeit wäre, die Bad Godesberger an die Hardtberger Regelung anzupassen. Dort hatte die Bezirksvertretung dagegen gestimmt, dass nahezu der gesamte Brüser Berg in den Verantwortungsbereich der Anlieger fallen sollte. Dadurch wurden die Änderungen zurückgenommen.

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