Godesberger Bach Machbarkeitsstudie soll für Hochwasserentlastung in Bad Godesberg sorgen

Bad Godesberg · Die Bonner Ratskoalition möchte von der Verwaltung prüfen lassen, inwieweit man am Godesberger Bach bei Starkregen-Ereignissen die Hochwassergefahr minimieren kann. Sie schlägt auch vier Varianten vor, die eine Offenlegung des Baches oder auch eine weitere Verrohrung vorsehen.

 Bei Starkregen stellt der beschauliche Godesberger Bach eine Gefahr dar: Innerhalb kürzester Zeit kann dann der Pegel steigen.

Bei Starkregen stellt der beschauliche Godesberger Bach eine Gefahr dar: Innerhalb kürzester Zeit kann dann der Pegel steigen.

Foto: Axel Vogel

Die Ratskoalition aus Grünen, SPD, Linker und Volt fordern eine Hochwasser-Entlastung am Godesberger Bach. Einen entsprechenden Antrag zu einer Machbarkeitsstudie haben die Parteien nun eingebracht, erstmals besprochen werden sollen die Ideen in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am Mittwoch, 2. Februar. Eine Entscheidung zu den Ideen soll der Rat fällen – einen Termin gibt es allerdings noch nicht.

Aspekte der Klimaanpassung sollen beachtet werden

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Hochwasserschutzkonzept und den Bachentwicklungsplan fortzuschreiben und laufende Untersuchungen für die Umsetzung von Hochwasser-Schutzmaßnahmen für den Godesberger Bach als Machbarkeitsstudie für die Entwicklung eines Projektes zu konkretisieren“, heißt es in dem Antrag. Zwingend notwendig sei es dafür, dass „wichtige Aspekte“ der Klimaanpassung in technischer, finanzieller und ökologisch-klimatologischer Hinsicht berücksichtigt werden. Die Koalition möchte dabei vor allem weitere Maßnahmen ergreifen, um Bad Godesberg eine Hochwasserentlastung zu ermöglichen. Unter anderem soll dies durch eine Vergrößerung der Abflussleistung des Godesberger Bachs im Siedlungsbereich erreicht werden. Dabei soll vor allem untersucht werden, inwieweit der Bach teilweise offen gelegt werden oder auch vollständig verrohrt werden kann.

Koalition hat vier Varianten ausgearbeitet

Dazu hat die Koalition vier Varianten aufgeführt. Die „Variante A“ würde eine Umlegung und größtenteils eine „naturnahe Offenlegung des Gewässers“ ab der Straße „Im Äuelchen“ vorsehen. Der weitere Verlauf ist wie folgt geplant: Weiter über die Kurfürstenallee, über den Kurpark, wo der Bach offengelegt werden soll, über ein Überlaufbauwerk über die Koblenzer Straße, den Ria-Maternus-Platz (mit Einlaufbauwerk in verrohrten Kanal), Rheinallee und den Königsplatz. Über ein Einleitbauwerk geht es an der Beethovenallee vorbei. Um die Abflussleistung sicherzustellen, soll es eine Aufweitung des Querprofils im Villenviertel geben. „Gegebenenfalls in Verbindung mit zusätzlichen verrohrten Teilstücken zur Sicherstellung der nötigen Abflussleistung – der bestehende Bachkanal erhält dann eine Funktion als Entlastungskanal“, heißt es seitens der Koalition.

Variante B sieht einen vollständig verrohrten Bypass vor

Die „Variante B“ sieht einen vollständig verrohrten Bypass ab der Brunnenallee vor, ein Einleitbauwerk in den Rhein soll es an der Bastei geben. „Variante C“ sieht eine Umlegung des Gewässers und eine teilweise Offenlegung ab „Im Äuelchen“ vor. Weiterer Verlauf: Brunnenallee – Fronhof – Theaterplatz – Einleitbauwerk in Gewässer Moltkeplatz (setzt allerdings zuvor die Realisierung der Variante B voraus). Die „Variante D“ sieht eine teilweise Offenlegung des bestehenden Bachkanals in der Pfarrer-Minartz-Gasse und gegebenenfalls am Moltkeplatz vor, dazu ist allerdings auch die Umsetzung der Variante B nötig. 

Verwaltung soll auch andere Möglichkeiten prüfen

Die Verwaltung soll nicht nur die Varianten prüfen, sondern darüber hinaus auch etwaige Kombinationen oder weitere Varianten entwickeln. Die Machbarkeitsstudie soll beispielsweise auch prüfen, welche Vor- und Nachteile eine Offenlegung des Baches in der City haben könnte. Oder auch ob der Bau von Rückhalteanlagen am Gut Marienforst und an der Straßenquerung Fuderbachsweg an der Wattendorfer Mühle möglich seien. Außerdem soll sich die Verwaltung vertieft damit beschäftigen, ob eine Renaturierung des Godesberger Bachs oberhalb des Gutes Marienforst möglich ist – dazu soll die Hochwasserpartnerschaft mit der Gemeinde Wachtberg weiter entwickelt werden. „Zu dem Zweck der Durchführung der Machbarkeitsstudie und zusätzlicher Teilaspekte soll die Verwaltung entsprechende finanzielle Mittel aus ihrem laufenden Haushalt bereitstellen“, so die Koalition.

Neue Flut in Bad Godesberg „Frage der Zeit“

Ausschlaggebend für den Beschlussvorschlag sei vor allem die Flutkatastrophe an Ahr, Erft, Prüm, Rur und Wupper gewesen. Die Ereignisse hätten ihnen „mit besonderem Nachdruck“ vor Augen geführt, dass „ein effektiver Hochwasserschutz lebensnotwendig“ sei. „Am 14. Juli 2021 hatten Bonn und Bad Godesberg nur Glück, dass sich die Gewitterzelle des Tiefdruckgebietes „Bernd“ nicht schwerpunktmäßig im Einzugsgebiet der Bonner Bäche und mit größerer Intensität in kürzerer Zeit entladen hat. Am Mehlemer Bach konnte eine erneute Flut, wie sie sich schon in den Jahren 2010, 2013 und 2016 ereignet hatte, nur durch einen 2019 in Betrieb genommenen Entlastungskanal verhindert werden“, so die Koalition. Dabei erinnert sie auch an die Ereignisse vom 4. Juni 2016, als eine Gewitterzelle über der Grafschaft für Überschwemmungen in Wachtberg und Bad Godesberg gesorgt hatte. „Als Problem zeigt sich, dass der Godesberger Bach im Bereich des Ortszentrums auf einer Strecke von zirka 900 Meter kanalähnlich verrohrt und unter die Erde verlegt wurde. Diese Verrohrung ist nicht ausreichend leistungsfähig, d. h. zu gering dimensioniert, um die großen Wassermengen einer Sturzflut schadlos ableiten zu können“, so die Antragssteller. Es sei, auch aufgrund der Klimaänderungen, nur eine Frage der Zeit, wann sich wieder eine solche Flut, wie im Jahr 2016, am Godesberger Bach wiederhole. „Am 14. Juli 2021 stand diese trotz deutlich geringerer Intensität der Niederschläge kurz bevor“, so die Koalition.

Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe

Auf der Grundlage der angeregten Machbarkeitsstudie sollen das „vom Rat im Dezember 1996 beschlossene und zum Dezember 1997 vorgelegte Hochwasserschutzkonzept und der vom Hauptausschuss im August 1980 beschlossene und erstmals 1988 vorgelegte, zuletzt 2008 fortgeschriebene Bachentwicklungsplan so weit fortgeschrieben und konkretisiert werden, dass bauliche Maßnahmen im Bereich des Godesberger Baches beschlossen werden können“. Dabei sollen „die überragend wichtigen Fragen der Klimaanpassung der Stadt“ besondere Berücksichtigung finden, so die Antragsteller. Eines sei dabei allerdings schon jetzt klar: Es handle sich dabei um eine Generationenaufgabe. „Die Planung und Umsetzung der Maßnahme(n) zur Vermeidung von Hochwasser durch naturnahe Gestaltung des Gewässers und vor allem einer Hochwasser-Entlastung – und möglicher zusätzlicher Teilaspekte – ist daher über einen längeren, mehrere Wahlperioden umfassenden Zeitraum zu denken“, so die Koalition.

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