Infoveranstaltung Mehlemer bleiben bei geplanten Wohnungen skeptisch
Mehlem · Der Investor hat sich den Fragen der Mehlemer zu den geplanten Sozialwohnungen an der Mainzer Straße gestellt. Die Kritik der Anwohner bleibt dennoch bestehen.
Beim Bauvorhaben Mainzer Straße 250 bleiben die Anwohner skeptisch. Das konnte auch ein Besuch von Investor Peter Brings in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg so schnell nicht ändern. Wie berichtet, hatten Anne Wasserberg und Michael Nestler einen Bürgerantrag gestellt, der die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnungen kritisiert. Der stand nun auf der Tagesordnung.
Streitpunkt ist der Plan, auf dem 5620 Quadratmeter großen Grundstück zwischen dem Zubringer zur B 9 (Remagener Straße) und Hagenstraße ausschließlich geförderten Wohnraum zu errichten. Brings stellte die geplanten beiden L-förmigen, dreieinhalbgeschossigen Gebäude vor, die nicht höher als die Häuser in der Nachbarschaft sein würden. 75 kleinere Wohnungen für 155 Menschen sollen auf dem verwaisten Gelände, wo sich noch die Reste einer Tankstelle befinden, entstehen.
„Die Nachbarschaft ist nicht gegen Wohnungsbau und auch nicht gegen Sozialwohnungen“, sagte Wasserberg in der Sitzung. Man würde sich nur Sorgen machen, dass die neuen Bewohner allein schon durch die umgebenden Straßen ausgegrenzt würden. Man wolle preiswerte, kleinere Wohnungen etwa für Familien, die nicht an einen Wohnberechtigungsschein gebunden seien.
Neubau für vor allem ältere Menschen
In den Neubau sollen später einmal vor allem ältere Menschen einziehen. Laut Helmut Redeker (SPD) hätten viele, „egal was sie vorher verdient haben“, nur eine kleine Rente und damit auch Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. „Wir haben einen Bedarf an Sozialwohnungen“, sagte Redeker. Allerdings müsse man für die Mainzer Straße noch viel diskutieren, auch über den Anteil der geförderten Wohnungen.
Für den Wohnberechtigungsschein, der ein Jahr gilt, gibt es Einkommensgrenzen. Nach Angaben der Stadt liegt er bei Alleinstehenden bei 18 430 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten bei 22 210 Euro im Jahr. Bei weiteren Personen beziehungsweise Kindern erhöht sich die Summe. „Die Stadt hat das Belegungsrecht“, sagte Brings. Seine Hausverwaltung arbeite da mit dem Wohnungsamt zusammen. Er deutete an, dass es neben der sogenannten Einkommensgruppe A auch noch eine Gruppe B für das Recht auf eine Sozialwohnung gebe. Da greifen nach Angaben von Andreas Schulte vom städtischen Presseamt höhere Einkommensgrenzen für ein Objekt. „Im Gegenzug ist die Miete dort höher, die Förderung für den Investor geringer“, so die Sprecherin. Die jeweilige Zielgruppe sei im Vorfeld eines Bauvorhabens festzulegen.
Architektur noch nicht festgelegt
So baten einige Politiker bei der Diskussion darum, bei den weiteren Überlegungen zur Mainzer Straße vielleicht die Gruppe B dort zuzulassen. Überlegt werden soll auch, ob die beiden Riegel nicht noch etwas weiter zur B 9 rutschen könnten, sodass an der Mainzer Straße mehr Platz entsteht. Brings sagt, dass dort auch Bäume geplant seien. Ansonsten stehe die Architektur noch nicht fest, es werde aber wohl verglaste Balkons geben. „Wir stehen ja noch am Anfang“, sagte der Investor. Er versprach: „Was wir bauen, hat auch architektonische Qualität.“
Philipp Lerch (CDU) meinte, dass der Block attraktiv und schön werde. Was nicht jeden Gegner überzeugte: „Er wird dort ja nicht einziehen“, schimpfte einer leise. „Wir kriegen hier einen Schweinestall hin.“ Marcel Schmitt vom Bürger Bund Bonn will nicht die geplanten 100-prozentige Förderung, sondern nur 30. Für ihn müssten für einen „vernünftigen Mix“ auch junge Familien einziehen. Es gebe schon woanders in Mehlem genügend soziale Problemfälle.
Bürgerantrag abgelehnt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren lief vom 26. Januar bis zum 9. Februar 2018. „Das Stadtplanungsamt wertet die Meinungsäußerungen derzeit aus. Parallel arbeitet der Bauträger an weiteren Unterlagen, die noch für das Verfahren benötigt werden“, so Stefanie Zießnitz vom Presseamt. „Diese Infos münden dann in eine Vorlage zur Offenlage eines Bebauungsplanentwurfes für die politischen Gremien. Die liegt voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte vor. Mit der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes wird die Öffentlichkeit ein weiteres Mal beteiligt.“
Letztlich wurde der Bürgerantrag abgelehnt. Wie es Monika Heinzel von den Grünen vorschlug, sollen die Wünsche und Ergebnisse der Diskussion bei der Sitzung nun in die weiteren Überlegungen einfließen.