Zweckentfremdung in Bad Godesberg Mehr Personal, aber befristet

Bad Godesberg · Eine städtische Task-Force soll verstärkt gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum vorgehen. Der Bürger Bund beantragt Entfristung der Satzung.

BBB beantragt Entfristung der Zweckentfremdungssatzung

BBB beantragt Entfristung der Zweckentfremdungssatzung

Foto: Britta Petersen/Archiv

Eine städtische Task-Force soll verstärkt gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum vorgehen. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Rat beschlossen, dafür sieben neue Stellen zu schaffen. Für die Sitzung des Rates am 28. September hat der Bürger Bund Bonn (BBB) einen neuen Antrag zum Thema Zweckentfremdung gestellt: Die in der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum vorgesehene Befristung auf fünf Jahre soll aufgehoben werden.

Stattdessen soll die Zweckentfremdungssatzung erst dann außer Kraft treten, „wenn der Rat dies beschließt oder deren Gültigkeit auf Grund geänderter Rechtsverhältnisse zwingend erlischt“, so der BBB. Hinter dem Antrag steht die Befürchtung, dass die neue Düsseldorfer Landesregierung die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen im Wohnungsmarkt einschränken könnte. Dann entfiele laut BBB auch die gesetzliche Grundlage für eine Neuauflage einer städtischen Zweckentfremdungssatzung. „Damit stünde zu befürchten, dass städtischerseits nicht mehr gegen Umwandlung von knappem Wohnraum in Büros, Gewerberäume, Ferienwohnungen oder Appartements für Medizintouristen vorgegangen werden könnte“, meint der Bürger Bund.

Er hatte in der Ratssitzung einen Antrag der SPD zum Schutz von Mietern unterstützt, der unter anderem die Beibehaltung der Zweckentfremdungssatzung forderte. Umgekehrt würde auch die SPD dem Bürger Bund gerne zustimmen, Fraktionschefin Bärbel Richter sagte jedoch, das vorgeschlagene Verfahren gehe „leider aus rechtlichen Gründen nicht“.

Medizintouristen sind davon betroffen

Die Vermietung an Medizintouristen betrifft vor allem Wohnanlagen in Bad Godesberg, spekulativer Leerstand und die nicht genehmigte Umwandlung zu Ferienwohnungen sind stadtweit ein Problem. Christos Katzidis, neu gewählter CDU-Landtagsabgeordneter und Bonner Ratsherr, hält den Antrag des BBB trotzdem nicht für zielführend. „Ich habe schon verschiedene Gespräche zur Zweckentfremdungssatzung geführt, auch mit der Ministerin. Sie hat die Bonner Problematik im Fokus“, sagte er. Die Aufhebung der zeitlichen Befristung führe aber in Bonn nicht zu einem Bestandsschutz, denn die Verordnung werde bei einer Neuregelung im Land nichtig. „Es gibt einen mehrstufigen Plan zu dem Thema im Bauministerium, wo man Dinge auf den Weg bringt – aber nicht in der ersten Woche. Insofern steht das Thema jetzt gar nicht zur Entscheidung an“, so Katzidis.

Die FDP ist laut ihrem wirtschaftspolitischen Sprecher Achim Schröder der Auffassung, „dass die Task Force jetzt auf Basis der Satzung endlich entschlossen handeln und mit Verfügungen gegen Hausbesitzer vorgehen muss, die gegen die Vorschriften verstoßen“. Die Satzung werde so lange Bestand haben, wie sie zur Beseitigung des Problems in Bad Godesberg benötigt werde. „Es ist richtig und notwendig, regelmäßig die ergriffenen Maßnahmen und die Entwicklung in Bad Godesberg zu beobachten und zu evaluieren. Die Diskussion um eine Entfristung geht aber völlig am eigentlichen Problem vorbei“, sagte Schröder. Auch Monika Heinzel (Grüne), findet: „Es ist ein Prozess, der erst mal Wirkung zeigen muss.“ Danach gebe es vielleicht andere Instrumente, die wirksam seien.

Die Kontrollen waren in der Probephase für die Stadt oft problematisch, weil Türen nicht geöffnet wurden. Es gab außerdem diverse Ausreden für Kurzzeitvermietung. Mehr Personal kann die Task-Force deshalb brauchen.

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