Gestaltungssatzung in Bonn Mehr Spielraum für Einzelhändler in der Godesberger City

Bas Godesberg · Die hiesigen Händler stöhnen über die auch für sie geltende Bonner Werbe- und Gestaltungssatzung. Jetzt soll es eine geänderte, abgeschwächte Version der Satzung für Bad Godesberg geben. Darüber entscheidet der Bonner Stadtrat Anfang Juni.

Die hiesigen Händler stöhnen über die auch für sie geltende Bonner Werbe- und Gestaltungssatzung. Viele fühlen sich in ihren Geschäften eingeschränkt und befürchten, dass immer weniger Kunden kommen. Jetzt soll es eine geänderte, abgeschwächte Version der Satzung für Bad Godesberg geben. Darüber entscheidet der Bonner Stadtrat Anfang Juni.

Um den Einzelhändlern zu helfen, hat ein sogenannter Konsultationskreis dreimal getagt und will für Bad Godesberg eigene, auf die Bedürfnisse zugeschnittene Regeln aufstellen. Derzeit sind Klappständer mit Werbung für Geschäfte in der Fußgängerzone nicht mehr erlaubt. Auch größere Warenkörbe vor Schaufenstern müssen weggeräumt werden. „Bonn ist nicht Bad Godesberg“, argumentiert der Verein Bad Godesberg Stadtmarketing mit seinem Vorsitzenden Jürgen Bruder. Hier sei die Fußgängerzone zum Beispiel breiter als die enge Sternstraße, wo Schilder und Ständer vor den Geschäften mehr störten.

Besonders haben sich in der jüngsten Zeit Geschäftsinhaber in den Ausläufern der City beklagt, weil Kunden sie ohne Hinweisschilder gar nicht finden würden – zum Beispiel die Geschäfte am Michaelshof neben der Rampe zu den City-Terrassen. Die Probleme wurden auch schon auf einer Bürgerversammlung erörtert.

Im Konsultationskreis saßen Vertreter der Stadtverwaltung samt ihrer Wirtschaftsförderung, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), des Einzelhandelsverbands und auch Godesberger Geschäftsleute. Sie haben die Inhalte und Auswirkungen der Satzung bewertet und mögliche Änderungen diskutiert. Die Zeit drängt, da die Satzung in der aktuellen Fassung nur noch bis zum 30. Juni gilt. Jetzt muss ein Ratsbeschluss her, damit eine abgeänderte Version sich nahtlos zum 1. Juli anschließen kann.

Gastronomie: Zunächst geht es darum, dass die Wirte noch bis Ende 2020 Zeit haben, ihre Tische, Stühle und Schirme auszutauschen, so sie denn nicht den Anforderungen der Satzung entsprechen. Einige haben darin schon ihr Geld investiert. Die Stadt setzt nun diese Frist, damit alle am Ende gleich behandelt werden.

Markisen: In exponierten Lagen sollen sie über das bisher in der Satzung verankerte Maß von 1,5 Metern Auskragung hinaus erlaubt werden, um Schaufenster und Waren vor Sonneneinstrahlung zu schützen. Laut Bruder geht es dabei um den Schutz lichtempfindlicher Waren wie Frischeprodukte und Kleidungsstücke. Die Verwaltung soll jetzt einen Plan mit den betroffenen Geschäftslagen erstellen. „Auf dieser Basis kann dann ein Vorschlag für eine Ausnahmeregelung für die Geschäfte in den so definierten Lagen erarbeitet werden“, steht in der Vorlage.

Warenauslagen: Die bisherige Regelung sieht eine pauschale Erlaubnis von Warenauslagen mit einer Fläche von anderthalb Quadratmetern je acht Meter Fassadenbreite vor. Nun soll eine prozentuale Abstufung her, die sich an der Fassadenbreite orientiert. „Es wird auf Schaufenstergröße berechnet“, so Bruder am Donnerstag.

Werbeträger/Kundenstopper: Die Kundenstopper soll es wieder geben, allerdings als ein „einheitliches hochwertiges Modell, dessen Gestaltung Bezug auf Bad Godesberg nehmen muss und welches pro Hausnummer nur einmal aufgestellt werden darf“, so der Wortlaut. Es soll also alles etwas einheitlicher aussehen. Nun sollen innerhalb eine Ideenwettbewerbs lokale Künstler angesprochen werden, um diesen Werbeträger zu gestalten. Erst wenn der fertig ist, soll die Satzung so geändert werden, dass die Hinweisständer erlaubt sind. Bis dahin wird es aber noch etwas dauern, da diese Anpassungen bis Ende 2019 erarbeitet werden sollen. Bruder: „Damit müssen wir leben, das ist der Kompromiss.“ Letztlich gehe es darum, dass alles ansehnlich werde.

Mit dem Thema beschäftigen sich in den nächsten Tagen der Wirtschaftsausschuss am 30. Mai, die Bezirksvertretung Bad Godesberg am 6. Juni und der Rat am 7. Juni, der den endgültigen Beschluss fassen soll.

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