Kommentar zur Öffentlichkeitsbeteiligung Hätte nicht passieren dürfen

Meinung | Bad Godesberg · Die Beteiligungsveranstaltung der Stadt zum Bebauungsplan „Schlosshöfe“ in Mehlem ist nicht gut verlaufen. Weder von Seiten der Stadt, noch von Seiten des Publikums. Das hätte so nicht passieren dürfen, findet unser Redakteur.

So soll der Eingang zum Supermarkt der „Schlosshöfe“ mal aussehen.

So soll der Eingang zum Supermarkt der „Schlosshöfe“ mal aussehen.

Foto: Städtebauliche Arbeitsgemeinschaft

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Erstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes gesetzlich vorgeschrieben. Im Vorfeld weiß man allerdings nie, wer sich wie einbringt oder welche Wünsche es gibt. Beteiligen sich die Bürger überhaupt? Bei den Schlosshöfen in Mehlem ist das anders. Seit Jahren schon bewegt das Thema die Mehlemer, es gibt Bürgerinitiativen, erst im Februar fand eine gut besuchte Versammlung in der Villa Friede statt. Dass viele Menschen zu einer Beteiligungsveranstaltung der Stadt kommen würden – ja sogar extra den Weg bis zur Stadthalle auf sich nehmen – sollte im Voraus allen Beteiligten klar gewesen sein. Auch, dass es unbequeme Fragen zu beantworten gilt.