Nachbarschaftsstreit um illegale Anbauten Friesdorfer Ehepaar verklagt die Stadt Bonn

Friesdorf · Es begann mit einem Privatstreit um 40 Jahre alte illegale Anbauten eines Friesdorfer Blumenhändlers. Da die Stadt Bonn diese auch mit Blick auf eine Existenzgefährdung der heutigen Inhaber duldet, klagen die Nachbarn nun vor dem Kölner Verwaltungsgericht auf Abriss.

 Gabriele und Peter Hannes haben einen Binderaum und eine Halle hinter ihrem Geschäft in der Annaberger Straße.

Gabriele und Peter Hannes haben einen Binderaum und eine Halle hinter ihrem Geschäft in der Annaberger Straße.

Foto: Petra Reuter

Rosen, Tulpen und Nelken zählen zum Kerngeschäft des Friesdorfer Blumenhauses Hannes. Inzwischen jedoch entwickeln sich die Inhaber, Gabriele und Peter Hannes, immer mehr zu Baurechtsexperten. Auslöser sind diverse Streitigkeiten mit einem benachbarten Ehepaar. „Begonnen hat alles vor elf Jahren, als sie uns angezeigt haben wegen unserer Anbauten“, erzählt Peter Hannes. Diese dienen den beiden als Binderaum und als Lagerfläche für Pflanzen.

Seit 1963 gibt es das Blumenhaus am angestammten Platz in der Annaberger Straße, fünf Jahre vorher hatte es Hannes‘ Vater ein paar Häuser weiter eröffnet. „Tatsächlich stellte sich dann heraus, dass es sich um etwa 40 Jahre alte Schwarzbauten handelte“, gibt der Inhaber, der seit 1995 am Ruder ist, zu. Sein Vater, mittlerweile 92 Jahre alt, hatte keine Unterlagen mehr vom Bau. „Allerdings hat er die Nachbarn links und rechts gefragt, ob er anbauen dürfte“, sagt der 52-jährige Junior. Per Handschlag hätten sie zugestimmt, was sowohl der Vater wie auch ein Nachbar mittlerweile eidesstattlich versichert haben.

Die Duldungsverfügung der Stadt gibt es seit 2013

2013 erteilte das Bauordnungsamt eine Duldungsverfügung. Auch, wie es in einem dem GA vorliegenden Schreiben der Amtsleiterin Sigrun Scharf heißt, weil der Gartenbaubetrieb samt Blumeneinzelhandel sonst schließen müsse, da die Inhaber keine Ersatzflächen nutzen könnten. Im vergangenen September schließlich stellten die Nachbarn bei der Stadt einen Antrag auf Abriss für die rückwärtigen Anbauten. Diesem gab Amtsleiterin Scharf nicht statt – unter anderem wegen der immer noch gültigen Duldungsverfügung und der jahrelangen Akzeptanz der Hallen. Vor gut sieben Wochen erhoben die Nachbarn über ihre Anwälte daraufhin Klage gegen die Stadt Bonn beim Verwaltungsgericht Köln.

Das Bonner Presseamt bestätigt die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese richte sich gegen den negativen Bescheid der Stadt an den jetzt Klagenden vom 21. April. Sie ziele auf eine „Verpflichtung der Stadt ab, die Beseitigung der im rückwärtigen Bereich des Grundstücks Annaberger Straße 123 vorhandenen Anbauten anzuordnen“. Eine Klagebegründung liegt laut Presseamt noch nicht vor. „Zu den Einzelheiten möchte sich die Stadt im Hinblick auf das laufende Verfahren derzeit nicht äußern“, heißt es weiter.

Den von den Nachbarn bemängelten Brandschutz sah allerdings auch die Verwaltung und ordnete an, dass dieser schnellstmöglich zu verbessern sei. „Unser Antrag auf Errichtung einer Brandschutzmauer liegt bei der Stadt, ist aber noch nicht genehmigt“, so Peter Hannes. Die Nachbarn waren erst bereit, ihre Sicht der Dinge zu erzählen, sagten einen vereinbarten Gesprächstermin aber kurz vorher ab. Da man sich in einem schwebenden Verfahren befinde, wolle man nach Rücksprache keine Auskunft geben.

Das sagt ein Anwalt über den Fall

Der GA hat Johannes Schneider, Mitglied des Bonner Anwaltvereins und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, um eine Einschätzung der Sachlage gebeten. Da er nicht die ganze Historie kenne, beurteile er sie aufgrund der vorliegenden Klageschrift und dem Bescheid der Stadt Bonn, betont Schneider im Gespräch. Viele Bauvorhaben auf einem Grundstück benötigten eine Genehmigung. „Fehlt diese, spricht man umgangssprachlich von einem Schwarzbau“, sagt der Bonner Rechtsanwalt.

Fehlt bei einem Bauvorhaben alleine die Genehmigung, ist er formell illegal, was bedeute, dass er grundsätzlich genehmigungsfähig sei. Kann ein Bau unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt genehmigt werden, sei er materiell illegal. „Die Stadt hat aber in der Ablehnung zum Abrissantrag klargemacht, dass sie einen Neubau grundsätzlich für genehmigungsfähig hält“, führt Schneider aus. Zudem habe die Verwaltung eine aktive Duldung ausgesprochen, da die Blumenhändler einen Neubau nicht finanzieren könnten und für die Nachbarn keine Gefahr bestehe. „Diese Duldung ist wie eine kleine Baugenehmigung und sichert dem Eigentümer Bestandsschutz zu“, so der Fachanwalt.

Mit der Klage gegen die Stadt gingen die Nachbarn gegen jene Duldungsverfügung vor. „Sie sehen einen Verstoß, der sie in ihren Nachbarrechten verletzt und verlangen, dass die Stadt in Form einer Abrissverfügung dagegen vorgeht.“ Das solle in ihren Augen nun das Verwaltungsgericht Köln anordnen. Er fragt sich allerdings, ob die Nachbarn das Recht dazu nicht verwirkt hätten, da sie 2013 eben keinen Einspruch gegen die Duldung einlegten.

Das Hauptproblem könnte der Brandschutz sein

Das Hauptproblem für Familie Hannes ortet er nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen woanders: „Mein Ansatzpunkt wäre beim anscheinend nicht ausreichenden Brandschutz, denn Brandschutz geht über Bestandsschutz.“ Das Baurecht sehe keinen Schutz für etwas vor, nur weil es seit 50 Jahren irgendwo stehe. „Gerade beim Brandschutz ist das ja auch objektiv betrachtet sinnvoll“, meint Schneider. Allerdings gebe es ja bereits den Bauantrag zur Nachbesserung.

Das Verwaltungsgericht Köln ist die erste Instanz. „Gerade beim Baurecht macht der Richter häufig mit allen Beteiligten einen Ortstermin, da man die Dinge dann meist anders wahrnimmt“, weiß der Rechtsanwalt aus Erfahrung. Er habe viele Fälle aus dem Nachbarschaftsrecht auf dem Tisch. „Man muss manchmal erst die Interessen und Bedürfnisse herausarbeiten, denn oft handelt es sich um irgendwas Tieferliegendes zwischen den Nachbarn.“ Entscheidet das VG Köln im Sinne der Stadt und damit der Gewerbetreibenden, können die Nachbarn noch einen Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster stellen. Stimmt das OVG zu, würde dieses Verfahren dorthin wechseln. 

Die Eheleute Hannes hoffen, dass es so weit nicht kommt. Sie können sich nicht erklären, warum das Verhältnis zu den Nachbarn von einem Tag auf den anderen kippte. „Für uns steht die berufliche Existenz auf dem Spiel“, sagen sie.

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