Historischer Ortskern von Rüngsdorf Gestaltungsregeln für das alte Fischerdorf

Rüngsdorf · Die Stadt will eine Schutzsatzung für alte Rüngsdorfer Häuser aufsetzen. Der erste Entwurf wird den Bürgern an diesem Mittwoch präsentiert. Außenumbauten werden einer Genehmigung bedürfen.

In den Häusern auf der Rheinstraße lebten einst Fischer und Winzer. Eine Gestaltungssatzung soll das Ensemble in Rüngsdorf schützen.

In den Häusern auf der Rheinstraße lebten einst Fischer und Winzer. Eine Gestaltungssatzung soll das Ensemble in Rüngsdorf schützen.

Foto: Axel Vogel

Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, sind die Spuren von Rüngsdorf als Fischerdorf noch aufzustöbern. Eine Sachakte mit dem Titel „Verpachtung des Salmenfangs von Rüngsdorf bis Bonn an Wilhelm und Heinrich Fasbender in Bonn“ ist hinterlegt. Vertragslaufzeit: von 1789 bis 1791. Die Zeiten solcher Verträge sind vorüber. Wohl aber erinnert in Rüngsdorf noch so manches Haus an die Jahre, in denen nicht die im 19. Jahrhundert aufkommenden Villen den Ort prägten, sondern das Fachwerk des Proletariats.

Um die Gebäude des historischen Ortskerns, den auch Winzer bewohnten, entlang der Basteistraße, Rolandstraße und Rheinstraße langfristig zu erhalten, hat die Arbeitsgemeinschaft „bK – bueroKleinekort“ aus Düsseldorf mit dem Büro für Baukulturerbe aus Wien eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung erarbeitet. Der erste Entwurf soll nun den Bürgerinnen und Bürgern an diesem Mittwoch vorgestellt werden. Anwesend sind neben städtischen Mitarbeitern zwei Experten für Städtebau und Baukulturerbe, Volker Kleinekort von der Arbeitsgemeinschaft und Christian Abrihan von der Hochschule Rhein-Main in Wiesbaden.

Kein Abbruch ohne Genehmigung

Den Auftrag für die Gestaltungssatzung hat die Verwaltung im November vergangenen Jahres vergeben. Der Hauptausschuss hatte im Januar 2020 die Stadt damit beauftragt, solche Satzungen für schützenswerte Quartiere zu erarbeiten.

Die Stadt äußerte sich im Vorfeld nicht zu Einzelheiten des Entwurfs. Bekannt ist allerdings, dass im Bereich der geplanten Satzung Abbruch, Umbau oder Änderungen der baulichen Anlagen einer Genehmigung bedürften. Die Eigentümer sind also direkt von den Auswirkungen betroffen. „Innere Umbauten bedürfen keiner Erlaubnis“, hält die Stadt in einem Informationsschreiben fest, das Anwohnern mit einem Bürgerbrief zuging. Bei der Informationsveranstaltung sollen sich die Anwesenden zum ersten Entwurf, der nach Angaben der Stadt auch auf Gesprächen mit Eigentümern beruht, einbringen können. Über die finale Fassung soll der Rat voraussichtlich Ende 2022 entscheiden, so die Stadt.

Weitere Satzungen in Arbeit

Die rechtliche Grundlage für eine solche Satzung bietet das Baugesetzbuch. In der Bauordnung des Landes NRW heißt es zudem in Paragraf 89: „Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.“

Die Stadt verfolgt nach Beschluss der Politik noch in anderen Ortsteilen mit historisch gewachsenen Strukturen das Ziel, Satzungen aufzustellen. Aktuell ist nach Auskunft von Lea Hoffmann aus dem Presseamt neben der Rüngsdorfer noch eine weitere Gestaltungssatzung in Arbeit mit dem etwas widerspenstigen Titel „Französische Siedlung – Chlodwigplatz und Baublock Sachsenweg“ in der Bonner Nordstadt.

Weiter sagte Hoffmann: „Im April dieses Jahres wurde die Verwaltung beauftragt, eine Erhaltungssatzung für die historisch gewachsenen Bereiche des Ortsteils Oberkassel aufzustellen. Für die Erarbeitung der Erhaltungssatzung beauftragt die Verwaltung ein geeignetes Planungsbüro.“

Die Informationsveranstaltung ist an diesem Mittwoch, 31. August, von 17 bis 19 Uhr im Gemeindesaal der Erlöser-Kirchengemeinde, Kronprinzenstraße 31.

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