Mängel bei städtischen Immobilien Stadt weist alle Vorwürfe zurück

BAD GODESBERG · Mit deutlich vernehmbarer Schärfe hat die Stadtverwaltung auf eine Große Anfrage der Bad Godesberger FDP reagiert. Die Liberalen hatten, wie berichtet, Zweifel am Geschäftsgebaren der Stadt bei ihren Immobilienverkäufen geäußert.

 Im älteren der beiden Schulgebäude an der Paul-Kemp-Straße hatte sich nach dem Verkauf plötzlich der Hausschwamm gezeigt.

Im älteren der beiden Schulgebäude an der Paul-Kemp-Straße hatte sich nach dem Verkauf plötzlich der Hausschwamm gezeigt.

Foto: Ronald Friese

Als Beispiel diente ihnen dabei die ehemalige Bachschule, deren neuer Eigentümer sich nach der Übernahme der Liegenschaft an der Paul-Kemp-Straße eigenen Angaben zufolge mit der einen oder anderen bösen Überraschung konfrontiert sahen.

"Die Unterstellungen weist die Verwaltung in aller Deutlichkeit zurück. Insbesondere verwahrt sich die Verwaltung gegen die Aussage, dass sie ihre Aufgabe als lautere Veräußerin nicht sehr genau nähme", hebt die Stadt in ihrer Entgegnung an. "Gerade bei diesem Objekt wurden die Erwerber in Gesprächen mehrmals auf den Zustand und die bekannten Mängel hingewiesen.

Die vorliegenden Gutachten über die untersuchten Mängel wurden den Erwerbern ausgehändigt. Zudem wurden sie darauf aufmerksam gemacht, dass durch den langen Leerstand der Gebäude weitere, nicht sofort sichtbare Mängel entstanden sein könnten." Es sei generelle Praxis, bei Immobilienverkäufen auf Mängel und Risiken hinzuweisen, da nur dann ein Gewährleistungsanspruch wirksam ausgeschlossen werden könne.

Stellung beziehen die städtischen Mitarbeiter auch zu dem unterschwelligen Vorwurf der FDP, sie hätten den Käufern die Existenz des Hausschwamms in einem der Gebäude wissentlich verschwiegen: "Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens bestand kein Verdacht, dass im zweiten Haus auch ein Hausschwamm vorhanden ist", heißt es.

Etwas anderes gelte für das Backsteingebäude, in dem Wand und Boden bereits einen baulichen Schaden aufgewiesen hätten. Weit von sich weist die Stadtverwaltung auch die Verantwortung für den Zustand der zur Eisenbahnlinie gelegenen Grundstücksmauer.

Wie berichtet, war den Neueigentümerinnen aufgefallen, dass die Mauer nicht nur marode ist, sondern auch schief errichtet wurde - und bereits in der Vergangenheit versucht worden war, diesen Makel zu beheben. Kurz vor Weihnachten musste wegen akuter Einsturzgefahr gar der angrenzende Rad- und Fußweg vorübergehend gesperrt werden.

Nun ist die Mauer notdürftig gesichert, die Kosten für einen Neubau werden auf 20.000 Euro geschätzt.

Die Stadt sah sich auch hier nicht in der Pflicht, sondern zeigte sich ihrerseits überrascht vom Zustand der Mauer: Sie sei nicht Gegenstand der gutachterlichen Untersuchungen gewesen. "Aufgrund des vorhandenen, dichten Bewuchses (Efeu) war der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufes des Objektes definitiv nicht zu erkennen."

Schließlich habe nicht ein geplanter Verkauf den Anlass für das Gutachten gegeben, sondern die Suche nach einem Interimsstandort für die Burg- und Siebengebirgsschule. Man habe, so heißt es sinngemäß, das Innere der Gebäude auf mögliche Schadstoffbelastungen prüfen wollen.

Zur allgemeinen Vorgehensweise der Stadt bei Immobilienverkäufen erklärt die Verwaltung, nach einer gründlichen Besichtigung flössen Mängel in Gestalt einer Wertminderung in die Bewertung ein. Jedoch stelle die Wertermittlung kein Bausubstanzgutachten dar.

In den vergangenen zehn Jahren habe die Stadt rund 35, überwiegend Wohnzwecken dienende Grundstücke verkauft. Lediglich in einem Fall sei gegen die Stadt wegen baulicher Mängel geklagt worden. Die Klage mündete "aus Gründen der Prozessökonomie" in einem Vergleich.

Welcher Schlusspunkt im Falle der Bachschule hinter das folgenreiche Grundstücksgeschäft gesetzt werden wird, ist derzeit ungewiss. Zumindest hinsichtlich der maroden Mauer, so ist zu hören, prüfen die Käuferinnen ebenfalls die Möglichkeit einer Klage.

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