Denkmalschutz in Bonn Stadthalle Bad Godesberg ist jetzt ein Denkmal

BONN · Rund 4500 Gebäude und Anlagen stehen in Bonn unter Denkmalschutz. Jetzt ist die Liste um ein weiteres prägnantes Haus reicher: Vor zwei Wochen hat die Untere Denkmalbehörde die Stadthalle Bad Godesberg in den Stand eines Denkmals erhoben. Und schon bald soll die Liste der Denkmäler erweitert werden.

Denn dann soll die Außenanlage der Beethovenhalle unter Schutz gestellt werden, verspricht Franz-Josef Talbot, Chef der Unteren Denkmalbehörde. Die Beethovenhalle selbst ist bereits seit 1990 ein Denkmal.

Die Diskussion um den Denkmalschutz der Stadthalle währt bereits seit einigen Jahren. Schon 2008 sollte die 1955 erbaute Halle, die Talbot zufolge "noch deutlicher" als die Beethovenhalle den Baustil jener Zeit dokumentiert, unter Schutz gestellt werden.

Erst kürzlich hatte der jüngst in den Ruhestand getretene Landeskonservator Udo Mainzer bei einem Vortrag die Stadthalle als ein "einzigartiges Denkmal aus der Gründerzeit der Bundesrepublik" hervorgehoben und beklagt, dass sie nicht längst ein Denkmal sei. Eröffnet wurde sie von dem damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss. 1959 verfasste die Bundes-SPD dort ihr neues Parteiprogramm, das berühmte "Godesberger Programm".

Als Grund für den ungewöhnlich langen Zeitraum bis zur Unterschutzstellung nennt Talbot "das verwaltungsinterne Abstimmungsverfahren" . Hinter den Kulissen wird kolportiert, vor allem die damalige OB Bärbel Dieckmann habe die Unterschutzstellung mit Blick auf die dringend notwendige Sanierung der Stadthalle blockiert. Der Sanierungsbedarf besteht nach wie vor. Investitionen in Höhe von rund 13 Millionen Euro sind nötig. Die Frage ist nur, wann sie mit Blick auf die schlechte Haushaltslage der Stadt in Angriff genommen werden kann.

Dazu kommt jetzt die Sorge, dass das Ganze mit Denkmalschutz noch schwieriger und vor allem teurer wird. Doch da kann Talbot beruhigen: "Im Denkmalschutzgesetz NRW haben die Erhaltung und der Nutzen eines Gebäudes gleichwertigen Rang." Die hohen Kosten bei der Sanierung eines Denkmals seien in aller Regel nicht dem Denkmalschutz geschuldet, sondern vielmehr den stetig steigenden Anforderungen an Brandschutz und Haustechnik. Auch dürften Veränderungen eventuell und nur dann vorgenommen werden, wenn sie zuvor mit der Denkmalbehörde abgestimmt worden sind.

Erwartet wird seit langem die Unterschutzstellung der Außenanlage der Beethovenhalle. Das habe das Referat für Gartendenkmalpflege der Oberen Denkmalbehörde initiiert. Dafür brauche es wie bei allen Denkmälern keinen politischen Beschluss, erklärte Talbot. "Wenn ein Gebäude oder eine Anlage unter Schutz gestellt wird, geschieht das nach rein fachlichen Kriterien."

Die Außenanlage hatte Beethovenhallen-Architekt Siegfried Wolske selbst konzipiert. Sie war 1958 von dem Garten- und Landschaftsarchitekten Heinrich Raderschall planerisch umgesetzt worden. Er integrierte unter anderem vorhandene ältere Bäume in seine Gestaltungspläne. Von historischer Bedeutung ist dabei heute vor allem eine als Naturdenkmal unter Schutz stehende alte Platane.

Um sie zu erhalten, hatte Wolske innerhalb des Konzertgebäudes einen Innenhof entworfen, den sogenannten "Gartenhof". Vor dem Großen Foyer liegt der Foyergarten, der von niedrigen Natursteinmauern eingerahmt wird. Sollte der Standort Beethovenhalle doch wieder für ein neues Festspielhaus zur Diskussion stehen, so sieht Talbot die Unterschutzstellung der Außenanlage nicht als Hindernis, diese Pläne umzusetzen.

Mittelfristig erwartet der Experte keine weiteren Eintragungen in die Denkmalliste, auf der auch zahlreiche Schulhäuser verewigt sind. Etwa das Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium, das auch aus den 1950ern stammt. "Da sind wir schon relativ weit", sagte er. In Bonn steht auch das jüngste Denkmal bundesweit: der 1990 errichtete ehemalige Plenarsaal.

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