Nach der Razzia in Bad Godesberg Supermarkt und Büros wieder geöffnet

BAD GODESBERG · Nach der Razzia und der Schließung mehrerer Geschäfte in Bad Godesberg öffnen diese nun nach und nach wieder. Zudem ist ein Treffen geplant, bei dem sich die Mieter der Arcadia-Passage kennenlernen sollen.

Nach der Shisha-Bar am Aennchenplatz haben nun auch der Supermarkt und die beiden Immobilienbüros an der Villichgasse, die Stadt und Polizei bei einer Razzia in der vergangenen Woche geschlossen und versiegelt hatten, wieder geöffnet. Für alle drei liege eine Gewerbeanmeldung vor, teilte die Stadt auf GA-Anfrage mit.

Unterdessen hat sich der neue Stadtmarketing-Chef Jürgen Bruder mit dem Besitzer der Arcadia-Passage getroffen, in der einige der betroffenen Läden untergebracht sind. „Wir haben über die dortige Situation und die Eskalation gesprochen“, sagte Bruder. Nun wolle man gemeinsam tätig werden.

So ist für Freitag ein Treffen aller Mieter der Arcadia-Passage geplant, auch Geschäftsleute aus dem Umfeld wollen teilnehmen. Ziel sei es, sich kennenzulernen, gemeinsam Ängste abzubauen und der Bildung einer Parallelgesellschaft entgegenzuarbeiten.

Kennenlernen beim Stadtfest

„Gewaltbereitschaft und latente Provokationen finden statt. Dem gilt es entgegenzuwirken“, beschrieb Bruder die Intention von Stadtmarketing. Und weiter: „Wir möchten zur Verbesserung der Situation und der Stimmung beitragen.“ Erste Ideen, wie das geschehen soll, gibt es laut Bruder auch schon: So könnte es bald ein Straßenfest oder eine ähnliche Aktion rund um die Villichgasse und den Aennchenplatz geben. „Darüber wollen wir am Freitag reden.“

Wie berichtet, hatten Polizei und Ordnungsamt in der vergangenen Woche die Bar, einen Supermarkt und zwei Immobilienbüros an Villichgasse und Aennchenplatz durchsucht, geschlossen und versiegelt. Anlass dafür waren mehrere gewalttätige Auseinandersetzungen Mitte August, bei denen unter anderem Messer und ein Beil eingesetzt wurden.

Auf Basis der Gewerbeordnung hatte die Stadt die Geschäftsleute für unzuverlässig erklärt. Sie dürfen nun für mindestens ein Jahr bundesweit kein Gewerbe anmelden. Mit neuen Betreibern können die Läden aber wieder eröffnet werden, da sich das Verbot auf die Person, nicht aber auf das Gewerbe bezieht.

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