Ehemalige Finnische Botschaft in Bad Godesberg Trostloser Eingang zur Fußgängerzone

Bad Godesberg · Die ehemalige finnische Botschaft in Bad Godesberg macht keinen guten Eindruck: Kaputte Fenster und die Fassade bedarf einer dringenden Sanierung. Die Stadtverwaltung kann in einem solchen Fall nicht eingreifen – nur, wenn die Sicherheit von Passanten gefährdet ist.

 Die ehemalige finnische Botschaft von der Friesdorfer Straße aus: In der Fußgängerzone parken oft Autos, und besonders ansehnlich ist die Fassade auch nicht mehr.

Die ehemalige finnische Botschaft von der Friesdorfer Straße aus: In der Fußgängerzone parken oft Autos, und besonders ansehnlich ist die Fassade auch nicht mehr.

Foto: Maximilian Mühlens

Dass das Gebäude in der Friesdorfer Straße 1 aus einem längst vergangenen Jahrzehnt stammt, ist nicht nur an der Architektur erkennbar. Große Beton-Elemente zieren die Fassade und scheinen dieser aufgrund ihrer Form eine gewisse Dynamik verleihen zu wollen. Der gelbe Anstrich ist dabei von vielerlei Spuren übersät; Flüssigkeiten scheinen heruntergelaufen zu sein, hier und da haftet der Schmutz der vergangenen Jahre an den Steinen. Auf der Rückseite des Gebäudes an der Aennchenstraße sind Graffiti zu sehen, und von einem Balkon führen etliche Kabel in zwei darunterliegende geöffnete Fenster. In direkter Nachbarschaft: das ehemalige Traditionslokal „Zur Lindenwirtin Aennchen“, das noch immer leersteht. Der trostlose Eindruck beschäftigt jetzt auch Politiker in Bad Godesberg.

Von 1973 bis 2002 war in dem Gebäude die finnische Botschaft untergebracht

Einen guten Eindruck macht das Gebäude, in dem mehrere Wohnungen und auch ein Wettbüro untergebracht sind, nicht. Bis 2002 war in der Immobilie die finnische Botschaft untergebracht. Früher, so steht es im Reiseführer „Bad Godesberger Botschaften – Ein diplomatischer Reiseführer“, zierte den Eingang ein ovales Emailleschild auf dem „Suomen Suurlähetysto“ („Finnische Botschaft“) stand. Das nordische Land nutzte den Bau aus den späten 1960er Jahren seit 1971. Erst aber noch als Handelsvertretung. Erst zwei Jahre später nahmen die Finnen  diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik auf, letztendlich arbeiteten 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Botschaft. Der Botschafter selber residierte in einer Villa in der Fasanenstraße in Rüngsdorf. Doch diese Zeiten sind vorbei.

Immobilie wurde 1970 als Wohn- und Geschäftshaus genehmigt

In dem desolaten Zustand befindet sich das Gebäude schon seit einigen Jahren, nun hat der Bürger Bund Bonn (BBB) eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Das Thema steht in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung am Mittwoch, 16. Juni, auf der Tagesordnung. Aufgrund seiner Lage präge das Gebäude „maßgeblich das Erscheinungsbild der Straße am nordwestlichen Eingang zur Bad Godesberger Fußgängerzone“, heißt es in der Anfrage. Der BBB weiter: „Der betroffene öffentliche Raum wird von Anwohnerinnen und Anwohnern insbesondere in den Abendstunden als Angstraum wahrgenommen“. Es wird nach der genehmigten baulichen Nutzung und der „bisherigen Überprüfung auf mögliche Zweckentfremdung durch die Stadt“ gefragt.

Die Stadtverwaltung antwortet in einer ausführlichen Stellungnahme, wie das Gebäude genutzt werden darf. Demnach wurde die Immobilie 1970 als Wohn- und Geschäftshaus genehmigt. „Ein Jahr später wurde in 1971 für das 2. Obergeschoss eine Büronutzung genehmigt. 2006 durch Nachtragsbaugenehmigung von 2007 eine Nutzungsänderung des Gebäudes in ein Wohn- und Geschäftshaus genehmigt. Im Erdgeschoss rechts war weiterhin ein Ladenlokal vorgesehen“, heißt es von der Stadtverwaltung. Die Obergeschosse seien nach jener Genehmigung zu Wohnzwecken mit fünf Wohneinheiten genehmigt. „Das Ladenlokal links wurde zunächst 2006 als Begegnungsstätte eines Kulturvereines und in der Folge als Sport-Bistro und zuletzt 2013 als Wettbüro genehmigt“, heißt es in der Stellungnahme.

 Die ehemalige Finnische Botschaft von der Rückseite an der Aennchenstraße.

Die ehemalige Finnische Botschaft von der Rückseite an der Aennchenstraße.

Foto: Maximilian Mühlens

Betrieb des Wettbüros wird derzeit geduldet

Ferner berichtet die Verwaltung, dass „im Rahmen des Vollzugs der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum“ in der Bundesstadt das Objekt bereits überprüft worden sei. Dabei konnte keine zweckentfremdende Nutzung festgestellt werden.

Das Wettbüro sei genehmigt, die Betriebszeit sei von 12 bis 23 Uhr. Die Stadt schränkt aber ein: „Für das Wettbüro Friesdorfer Straße 1 ist bisher die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis nicht erteilt worden. Erlaubnisbehörde ist die Bezirksregierung Köln“, so die Stadt. Ein entsprechender Antrag des Wettbüro-Betreibers läge dort auch vor. „Die Entscheidung ist allerdings derzeit, wie auch bei allen anderen Wettbüros, für deren Betrieb die Bezirksregierung Köln zuständige Erlaubnisbehörde ist, ausgesetzt worden, da erst am 1. Juli 2021 der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten wird“, erklärt die Verwaltung. Solange werde der „Fortbetrieb aller Wettbüros“ geduldet. Geparkt werden darf in der dortigen Fußgängerzone nicht, das Ordnungsamt werde in Zukunft kontrollieren, ob dort Autos abgestellt werden.

Stadt kann gegen „unschöne Fassaden“ nichts machen

Die Verwaltung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie gegen das Erscheinungsbild der Immobilie nichts machen könne. „Ein bauordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Eigentümer einer Immobilie aufgrund eines vernachlässigten Erscheinungsbildes des Gebäudes ist rechtlich nicht möglich“, so die Verwaltung. Lediglich wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung bestehe, könne die Stadt eingreifen. Beispielsweise dann, wenn Fassaden- oder Dachteile herunterfallen. Das gilt für alle Gebäude in der Bundesstadt – nur, weil ein Haus nicht ansehnlich ist, kann die Stadt nicht zu entsprechenden Maßnahmen greifen. Die Initiative muss dann vom Eigentümer ausgehen.

Im Fall der Friesdorfer Straße 1 verweist die Verwaltung allerdings auf das Leitbild und das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept für Bad Godesberg (ISEK). Die Immobilie befinde sich inmitten des Projektgebietes, weshalb sich der Eigentümer an der Maßnahme E1 beteiligen könnte – einem Hof- und Fassadenprogramm. Der Eigentümer könnte sich so die Verschönerung seiner Fassade finanziell fördern lassen.

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