Wie es mit den 180 Geflüchteten weitergeht Aloisiuskolleg bekommt Ausgaben rückwirkend von der Stadt Bonn erstattet

Bad Godesberg · Das Aloisiuskolleg hat nun mehr Planungssicherheit bei seinem Einsatz für 180 ukrainische Flüchtlinge. Die Stadt Bonn will die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung rückwirkend erstatten.

 Im Gemeinschaftsraum können sich die ukrainischen Flüchtlinge im einstigen Ako-Internat auch Tee machen.

Im Gemeinschaftsraum können sich die ukrainischen Flüchtlinge im einstigen Ako-Internat auch Tee machen.

Foto: Axel Vogel

So langsam ist Wolfgang Nettersheim wieder voller Hoffnung. Das sah in den letzten zwei Wochen anders aus, fühlte sich der Geschäftsführer des Aloisiuskollegs (Ako) doch mit den aufgenommenen 180 Flüchtlingen recht allein gelassen von der Stadt Bonn. Am Mittwoch jedoch gab es das im GA angekündigte Gespräch, dem unter anderem Sozialdezernentin Carolin Krause beiwohnte.

„Es war ein sehr konstruktives Gespräch, geprägt von großer Dankbarkeit für das Engagement und die Unterstützung der Mitarbeitenden des Ako“, teilte auf Anfrage Bonns Vize-Presseprecher Marc Hoffmann mit. Man sei sich „in der Sache“ schnell einig geworden: „Die Stadt wird selbstverständlich auch rückwirkend dem Gymnasium die anfallenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung erstatten.“

Die Stadt möchte eine monatliche Pauschale zahlen

Gute Nachrichten also für Nettersheim und seine haupt- und ehrenamtlichen Mitstreiter, die 60 Zimmer des einstigen Jungen-Internats an der Elisabethstraße spontan und unbürokratisch ukrainischen Flüchtlingen zur Verfügung gestellt hatten. Ein Aber gibt es dennoch: Denn bei der Bemessung der von der Stadt gewünschten monatlichen Pauschale gibt es für den Geschäftsführer keine mitgelieferten Anhaltspunkte. Fest steht für ihn, dass er als Miete die sonst auch kalkulierten 20.000 Euro pro Monat ansetzen muss. „Wir möchten keinen Gewinn machen, haben aber eben einen Aufwand“, begründet Nettersheim das.

Komplizierter ist die gewünschte Aufschlüsselung der Kosten. „Das ist eine Rechnung mit vielen unbekannten für uns, denn wir haben Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Kleinkinder.“ Für sie muss er nun Essenspauschalen festlegen, damit unter anderem die 1000 bis 1200 Euro pro Tag für drei Mahlzeiten aufteilen. Die Arbeit will er schnell erledigen, damit bald Geld fließt.

Privat-Unterbringungen: Flüchtlinge sollen sich an Kosten beteiligen

Wer Flüchtlinge in seiner Wohnung oder seinem Haus aufnimmt, sieht erstmal kein Geld. „Die Unterbringung von Geflüchteten in privaten Haushalten erfolgt derzeit ehrenamtlich“, sagte dazu Vize-Sprecher Hoffmann. Vielleicht aber können die Geflüchteten sich bald an den Kosten ihrer Gastgeber beteiligen. Denn: „Mit Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen der Leistungsabteilung des Amtes für Soziales und Wohnen werden die Anträge ukrainischer Flüchtlinge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz derzeit bevorzugt bearbeitet“, so Hoffmann. Mit Stand 16. März seien innerhalb einer Woche rund 100 Anträge abschließend bewilligt und in rund 60 Fällen Leistungen ausgezahlt worden. Darüber hinaus seien bisher etwa 250 Lebensmittelgutscheine eingelöst worden.

Wer Geld erhält, bekommt dieses nicht voll ausgezahlt: Die Stadt zieht Kosten für Verpflegung und Unterbringung in städtischen Einrichtungen/Gemeinschaftsunterkünften, Hotels oder auch im Ako bereits vorher ab. Bei privater Unterbringung gibt es laut Stadt zum jetzigen Zeitpunkt keine Regelungen.

Die Flüchtlinge können mit einer Aufenthaltserlaubnis auch arbeiten

Wenn sich die Flüchtlinge erfolgreich registriert haben bei der Stadt, steht auch einem Job nichts mehr im Wege. „Nach erfolgter Anmeldung (im Dienstleistungszentrum) stellt die Ausländerbehörde beim Folgetermin – dann wird die Aufenthaltserlaubnis zur Gewährung vorübergehenden Schutzes beantragt – sofort eine Bescheinigung aus, mit der die Aufnahme einer Beschäftigung oder auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit direkt erlaubt ist“, erklärt Hoffmann.

Hilfreich für eine zügige Bearbeitung der Anfragen zu Leistungen ist für die Stadt Bonn die vollständige Vorlage notwendiger Nachweise beziehungsweise Unterlagen. Weitere Infos gibt es unter www.bonn.de/themen-entdecken/integration-migration/leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz.php.

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