Hochkreuz Umgestürzter Baum war zur Fällung freigegeben

HOCHKREUZ · Der umgestürzte Ahorn, der beim Gewitter am Dienstag nur knapp ein Kind verfehlt hatte, war bereits vom Umweltamt der Stadt Bonn zur Fällung freigegeben.

Laut Stephanie Zießnitz vom Presseamt handelte es sich dabei um einen Gefahrenbaum. "Am 8. Dezember 2014 hat sich eine Gartenbaufachfirma per E-Mail im Auftrag der Gagfah gemeldet und über die Gefahrenlage berichtet. Es handelte sich um abgebrochene Kronenteile, dokumentiert per Foto", berichtete Zießnitz. Am gleichen Tag habe die Firma - ohne weitere Formalitäten und geforderte Nachweise - ebenfalls per E-Mail die Erlaubnis zur Entfernung des Baumes bekommen. Für sogenannte "Gefahrenbäume" ist laut Stadt kein förmlicher Antrag erforderlich.

Der Baum stand in einer Wohnanlage der Gagfah zwischen Gotenstraße und Teutonenstraße. Er riss ein Loch ins Dach, Bewohner wurden nicht verletzt. Ein dreijähriges Mädchen hatte allerdings kurz vorher noch im Planschbecken im Garten gespielt. Anwohner hatten dem GA berichtet, dass der Baum schon länger instabil und morsch gewesen sei.

Die Gagfah (Gemeinnützige Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten) hatte dem GA zunächst auf Anfrage mitgeteilt, dass im Mai ein gebrochener Ast entfernt worden sei. Das Schadensbild habe danach nicht zur Fällung gepasst. Der Verweis der Gagfah auf die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn, wonach erst eine Fällgenehmigung eingeholt werden müsse, hat nun die Stadt dazu veranlasst, sich selbst zu Wort zu melden und darzulegen, dass die Fällgenehmigung längst vorgelegen habe.

Etwas anders sieht es die Gagfah. So verweist Unternehmenssprecherin Bettina Benner auf Anfrage darauf, dass lediglich ein Mailverkehr zwischen einem ihrer Nachunternehmer und einem Mitarbeiter der Stadt existiere. "Eine offizielle Genehmigung für die Baumfällung, also einen positiv beschiedenen Antrag auf Baumfällung von Seiten der Stadt Bonn, liegt unserem Haus nicht vor", so die Sprecherin. Im Nachgang des Mailverkehrs sei dann zuerst der gebrochene Ast entfernt worden.

Benner: "Das umfangreichere Fällangebot sollte noch durch ein zweites Angebot geprüft werden. Es ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, dass wertvolle Zeit dadurch verstrichen ist, dass wir zum Schutz des Baumbestandes den Baum nicht vor Vorliegen der offiziellen Fällgenehmigung der Stadt fällen wollten."

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