Ermittlungen gegen Klinik-Chefin Verdacht auf verbotene Therapie mit Stammzellen

BONN · Stammzellentherapie ist in Deutschland verboten, und dennoch soll eine private Klinik in Bad Godesberg sie angeboten und durchgeführt haben. Seit Juli vergangenen Jahres ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft gegen die Betreiberin der Klinik wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Verbot der Kölner Bezirksregierung, weiterhin Stammzellen herzustellen.

Die Mutter eines Kindes hatte das Verfahren im vergangenen Jahr ins Rollen gebracht: Sie erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, nachdem ihr schwer krankes Kind in der Bad Godesberger Klinik mit Stammzellen behandelt worden war. Ihren eigenen Angaben zufolge ohne jeden Erfolg. Das bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Fred Apostel, auf Anfrage.

Der Vorwurf, dem die Ermittler nun nachgehen, bezieht sich laut Apostel sowohl auf die verbotene Herstellung als auch auf die Anwendung von Stammzellen. Außerdem werde dem Verdacht nachgegangen, dass die Gesundheit von Patienten mit der Stammzellentherapie geschädigt werden kann.

Im Fokus der Ermittlungen steht die 41-jährige Klinikchefin, deren Fachgebiet GA-Informationen zufolge die Dermatologie und die Schönheitschirurgie ist. Offiziell wirbt die Klinik nicht mit Stammzellenbehandlung, und auf ihrer deutschen Internetseite sucht man ein solches Angebot vergebens.

Spiegel Online berichtete jedoch, dass man im April auf eine fingierte Patientenanfrage nach einer Stammzellentherapie die Aufforderung erhalten habe, einen Patientenfragebogen auszufüllen, damit die Ärzte prüfen könnten, ob eine Therapie möglich sei und was sie koste. Zu dem Zeitpunkt hatte die Kölner Bezirksregierung der Klinik bereits die Herstellung von Stammzellen untersagt.

Laut Apostel sind die Ermittlungen in vollem Gange. Was die Prüfung der bei einer Durchsuchung in der Klinik sichergestellten Unterlagen ergeben hat, wird aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben.

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