Wegen fahrlässiger Tötung Vorerst kein Prozess gegen Bonner Anästhesie-Ärztin

BAD GODESBERG · Die Anästhesistin aus Bad Godesberg, die sich zum dritten Mal wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten soll, ist angeblich zu krank für einen Prozess. Wie Gerichtssprecher Michael Bräuer am Donnerstag mitteilte, wurde das Strafverfahren gegen die 65-Jährige vorläufig eingestellt, weil ein "unabhängiger Facharzt" ihr Verhandlungsunfähigkeit attestiert.

Ende August sollte sich die Medizinerin drei Tage lang vor einem Schöffengericht verantworten, weil eine 66-jährige Patientin eine Narkose in ihrer Gemeinschaftspraxis in Bad Godesberg am 12. August 2009 nicht überlebt hatte. Die Anklage wirft der Ärztin überdies Aussetzung vor: Sie soll während der Reanimation der 66-Jährigen einen anderen Patienten in Vollnarkose ohne Überwachung zurück gelassen haben.

Doch vor Prozessbeginn legte die Medizinerin ein ärztliches Attest vor. Das Gericht schaltete einen Sachverständigen ein, der nun feststellt: Die "Angeklagte ist wegen ihrer körperlichen und seelischen Verfassung nicht in der Lage, an einer Hauptverhandlung teilzunehmen". Und eine Verhandlung ohne sie ist laut Gerichtssprecher nicht möglich.

Erst im Verlauf der Ermittlungen zu diesem Fall hatte sich herausgestellt, dass die Anästhesistin bereits zwei Mal zuvor wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war: 1994 war ein vierjähriges Kind und 2007 eine 44-jährige Patientin unter ihrer Narkose gestorben. Doch da die Medizinerin ihren Namen verändert hatte, waren die Fälle nicht in Verbindung gebracht worden. Und hatten auch nicht zu einem Berufsverbot geführt.

Seit Anfang 2012 darf die Medizinerin zwar keine Kassenpatienten mehr behandeln, ist aber nach wie vor im Besitz ihrer Zulassung. Die Ärztekammer Nordrhein und die Bezirksregierung in Köln hatten erklärt, erst den Ausgang dieses Strafverfahrens abzuwarten. Ob die Vorwürfe gegen die Ärztin jemals gerichtlich geprüft werden können, ist ungewiss: Laut Gutachten ist die Angeklagte erst einmal für acht bis zehn Monate verhandlungsunfähig, danach wird von Amts wegen erneut geprüft.

Auch die Staatsanwaltschaft, die gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde hätte einlegen können, hat das fachärztliche Gutachten und die vorläufige Einstellung akzeptiert.

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