Ladenbeschriftungen in Bad Godesberg Vorstoß gegen Reklametafeln auf Arabisch

BAD GODESBERG · Der Bürger Bund Bonn will die Beschriftung an Geschäften und Produkten reglementieren und diese vorrangig auf Deutsch auszeichnen lassen. Ein entsprechender Antrag soll nun in der Bezirksvertretung diskutiert werden.

In der Bevölkerung sind sie schon länger Gesprächsthema, nun haben die Werbetafeln in arabischer Schrift, wie sie in letzter Zeit an Bad Godesberger Geschäften immer häufiger zu sehen sind, auch die Kommunalpolitik erreicht. Dort ergibt sich unter den Fraktionen ein vielstimmiges Meinungsbild zu Handlungsbedarf und -spielraum. Den Auslöser hatte der Bürger Bund Bonn gegeben.

Dessen Antrag, die Beschriftung per Satzung zu reglementieren und Geschäfte und Waren vorrangig auf Deutsch auszuweisen, steht am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung. Nach dem Willen der Wählergruppe sollen fremdsprachige Beschriftungen an den Fassaden in kleinerer Schriftgröße als der deutschen möglich sein, Waren jedoch zwangsläufig auch auf Deutsch beschrieben werden. Dass sich beides inzwischen in vielen Fällen anders verhalte, trage "nicht zu einem gedeihlichen Miteinander sowie zu einer wünschenswerten Integration bei", argumentiert der Bürger Bund.

Antrag stößt bei der FDP auf Ablehnung

Durchweg ablehnend steht diesem Vorstoß die Bad Godesberger FDP gegenüber. "Der Antrag geht völlig ins Leere", meint Ulrich Hauschild, der die Ursache für die Zunahme arabischer Ladenbeschriftungen in der wachsenden Klientel der Medizintouristen sieht. Damit sei die Zielgruppe eindeutig definiert - nämlich in Gestalt von kurzzeitigen Gästen, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien.

Mit einer wachsenden Parallelgesellschaft, wie sie der Bürger Bund in seiner Antragsbegründung implizit befürchte, hätten die Beschilderungen insofern nichts zu tun. Streng genommen müsse die Verwaltung dann auch gegen Ladenbesitzer vorgehen, die beispielsweise "Chicken for you" anböten. "Ich sehe in dem Antrag eine völlig unbegründete Furcht vor dem Unbekannten", sagt Hauschild, der den Antragstellern einen "kleinen Arabisch-Kursus" empfiehlt.

Grüne: Zwang oder Verbot ist der falsche Weg

"Geschäfte und Läden beschriften so, dass es die zu erwartende Kundschaft versteht. Das ist erlaubt und sicher auch völlig in Ordnung", argumentiert Andreas Falkowski von den Grünen. Er rät dazu, Ladeninhaber mit den Argumenten der "Außenwirkung, Professionalität und Integration" zumindest von zweisprachiger Beschriftung zu überzeugen.

Einen Zwang oder gar ein Verbot hält er für den falschen Weg: "Wenn nun ausgerechnet in der als international profilierten Stadt Bonn mit dem Sitz der Vereinten Nationen verboten würde, Ladenlokale in anderen Sprachen zu beschriften, würde Bonn vermutlich bundesweit Verständnislosigkeit ernten", so Falkowski.

Derweil zweifelt SPD-Bezirksfraktionschef Lutz Beine daran, dass der Ausbreitung ausländischer Ladenbeschriftungen überhaupt per einem Gesetz beizukommen sei. Eine inhaltliche Bewertung wollen die Sozialdemokraten laut Beine erst in ihrer heutigen Fraktionsrunde vornehmen.

CDU-Fraktionschef: Diese "falschen Signale" müssten vermieden werden

Auch die CDU wird intern über die Angelegenheit beraten. Dennoch findet Fraktionschef Philipp Lerch gegenüber dem General-Anzeiger deutliche Worte. So kann er dem Antrag seines Kooperationspartners vom Bürger Bund offenbar mehr abgewinnen als die politische Konkurrenz: "Das kommunale Gemeinwesen ist auf Öffnung, Verständigung, Austausch und Entgegenkommen angewiesen.

Allein oder fast ausschließlich in fremden Sprachen verfasste Beschriftungen von Geschäften und Fassaden, Werbungen im öffentlichen Raum, Warenauszeichnungen und Speisekarten vermitteln dagegen Abgrenzung und sind um der Integration willen nicht akzeptabel", sagt Lerch. Auch wenn es sich um Ausnahmen handele, müssten diese "falschen Signale" im Interesse aller Beteiligten vermieden werden.

Lerch: "Es ist bedauerlich, dass wir diese Selbstverständlichkeit nun möglicherweise in einer Satzung regeln müssen". Er sei gespannt auf die näheren Ausführungen der Verwaltung. Deren Stellungnahme lag am Donnerstag noch nicht vor. Der Bürger Bund hatte sich jedoch bereits in seiner Antragsbegründung auf eine Auskunft der Verwaltung berufen, derzufolge es nach derzeitiger Rechtslage keine gewerbe- oder baurechtliche Handhabe gegen die monierte Entwicklung gebe. Näher soll das nun in der Sitzung am Mittwoch besprochen werden.

Mehrheit der über 30 Betriebe haben doppelsprachige Beschriftungen

In der Godesberger Innenstadt fallen derzeit knapp drei Dutzend Betriebe mit fremdsprachigen, zumeist arabischen Beschriftungen auf - in der Mehrheit der Fälle jedoch parallel zur deutschen Branchenbezeichnung. Eine recht einfache Erklärung für die Entwicklung hat der Betreiber eines Restaurants nahe dem "Aennchen": "Ich habe fast ausschließlich arabische Gäste, also beschrifte ich auf Arabisch", sagt er.

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