Mehrere Personen sollten Wohnung verlassen OB setzt sich für Familie in Rüngsdorf ein und verhindert Zwangsräumung

Rüngsdorf · Den Eltern eines Justizopfers in Rüngsdorf drohte die Zwangsräumung. Dann hat sich Oberbürgermeisterin Katja Dörner für die Familie eingesetzt und sie darf vorerst in ihrer Wohnung bleiben.

Wohnung in Rüngsdorf: OB Dörner verhindert Zwangsräumung
Foto: Benjamin Westhoff

Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat dafür gesorgt, dass die Zwangsräumung einer Familie in Rüngsdorf zunächst ausgesetzt worden ist. Entsprechende Informationen des GA bestätigte am Mittwoch das Presseamt. Bei der Familie handelt es sich um die Eltern und zwei Geschwister von Amed Ahmad. Der Syrer hatte nach einer Verwechslung 2018 unschuldig in Haft gesessen und war dann aus ungeklärten Umständen in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Kleve verbrannt.

Der 26-Jährige war auf dem Bonner Nordfriedhof beerdigt worden. Die Familie lebt seitdem in der Bundesstadt; nach GA-Informationen genießt sie subsidiären Schutz, muss aber regelmäßig ihren Aufenthaltsstatus verlängern lassen. In ihrem Übergangswohnheim soll es zu nicht lösbaren Nachbarschaftskonflikten gekommen sein. Daraufhin ordnete das Amt für Soziales und Wohnen wohl die Zwangsräumung zu Montagmittag an.

Die Familie hielt den Brief der Stadt für ein neues Wohnungsangebot

„Der Brief ist am 27. Oktober angekommen, aber er war auf deutsch und die Familie hat verstanden, dass sie am 15. November ins Stadthaus kommen soll, weil sie eine neue Wohnung erhält“, erzählte Lena Wiese von der NRW-weiten Initiative Amed Ahmad. Diese hatte sich gegründet, um die Todesumstände aufzuklären und die Eltern in der Öffentlichkeit zu vertreten. Am vergangenen Freitag hätten eine Sozialarbeiterin und der Hausmeister bei Malek und Fadila Ahmad vorbeigeschaut, um auf die Zwangsräumung hinzuweisen – was die Bewohner aus allen Wolken fallen ließ.

Die OB sei daraufhin von verschiedenen Seiten angesprochen worden und habe die zuständige Familiendezernentin Carolin Krause informiert, so Andrea Schulte vom Presseamt: „In einem Gespräch der Dezernentin mit dem zuständigen Fachbereich wurden anschließend Lösungsmöglichkeiten besprochen und unter anderem entschieden, die Zwangsräumung zunächst für zwei Wochen auszusetzen.“ Laut Wiese hat der Anwalt der Familie inzwischen aber in einem Eilverfahren erfolgreich Einspruch gegen die Verfügung als solche eingelegt. Die Stadt Bonn will weiter nach einer Lösung suchen, „die allen Beteiligten gerecht wird“, so Schulte.

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