Beethovenhalle: Das ganze Areal ein Denkmal?

Wenn es nach Professor Dr. Udo Mainzer geht, ist die Bundesstadt bald um ein Denkmal reicher. Der Landeskonservator hat bei der Stadtverwaltung beantragt, die gesamte Fläche rund um die in weiten Teilen denkmalgeschützte Beethovenhalle ebenfalls unter Schutz zu stellen.

Beethovenhalle: Das ganze Areal ein Denkmal?
Foto: Max Malsch

Bonn. Wenn es nach Professor Dr. Udo Mainzer geht, ist die Bundesstadt bald um ein Denkmal reicher. Der Landeskonservator hat bei der Stadtverwaltung beantragt, die gesamte Fläche rund um die in weiten Teilen denkmalgeschützte Beethovenhalle ebenfalls unter Schutz zu stellen. Dabei meint er das Gesamtbild mit Wiese, Wegen, Parkplatz und Zufahrt, das eine bewusste Einheit mit dem Bauwerk darstelle - ähnlich wie die Außenanlagen der Schlösser in Brühl.

"Es handelt sich um ein qualitätvolles Beispiel für Gartenarchitektur der 50er Jahre", sagt Mainzer, der Leiter des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ist. Der Bonner Heinrich Raderschall sei einer der bedeutendsten Garten- und Landschaftsgestalter der Nachkriegszeit gewesen, der sich zum Beispiel über die Zufahrt zur Halle intensiv Gedanken gemacht habe: "Es war damals ein gesellschaftlicher Akt, vorgefahren zu werden."

Der Schutzantrag an die Untere Denkmalbehörde in der Stadtverwaltung soll mit einem Gutachten untermauert werden. "Die Außenanlagen gehören grundsätzlich in ihrer ursprünglichen Gestaltung zum Gesamtensemble Beethovenhalle", erklärt Stadtbaurat Werner Wingenfeld. "Allerdings ist die Unterschutzstellung der Außenanlagen sorgfältig hinsichtlich ihrer Ausdehnung zu prüfen."

Es ist nicht der erste Versuch, das gesamte Areal zum Denkmal zu erklären. Mitte der 90er Jahre scheiterte ein Vorstoß, weil die Stadt ihre baulichen Möglichkeiten nicht einschränken wollte. Für rund 22 Millionen D-Mark wurde die Beethovenhalle damals bei laufendem Betrieb renoviert und um drei Tagungsräume erweitert. Dieser neue Teil steht nicht unter Denkmalschutz.

Im April schlägt der Circus Roncalli auf der Wiese sein Zelt auf. Solche Veranstaltungen wären auch möglich, wenn die Fläche unter Schutz gestellt würde, betont Mainzer. "Denkmalschutz heißt nicht: Käseglocke!" Die genehmigenden Ämter müssten sich nur mit den Denkmalschützern abstimmen. Es sei auch nicht nötig, den Rasen durch Gitter besonders zu schützen: "Ich beobachte, dass Raderschall die Wege so geschickt angelegt hat, dass die Leute kaum übers Gras laufen."

Der erneute Denkmalschutzantrag kommt in einer heiklen Phase: Gerade hat der Kulturausschuss die Stadtverwaltung beauftragt, spätestens nach der Sommerpause ein Konzept für ein neues Beethoven-Festspielhaus und zur Zukunft der alten Halle vorzulegen.

Im Herbst wollen die Politiker auch beschließen, ob sie einen Ratsbürgerentscheid zum denkbaren Abriss der Beethovenhalle anschieben - der bekanntlich bei vielen Bonnern auf erbitterten Widerstand stößt. Landeskonservator Mainzer misst einem Bürgerentscheid wenig Bedeutung bei: "Der Abriss bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung", unterstreicht der Amtsleiter. Wenn die Stadt den Abriss will und die Denkmalschützer lehnen ab, liegt die Entscheidung beim NRW-Bauminister.

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