Behandlungsfehler in Bonner Klinik: Brustprothesen geplatzt

Klinik und Chefarzt müssen Krebspatientin 20 000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Behandlungsfehler in Bonner Klinik: Brustprothesen geplatzt
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Bonn. (dpa) ­ 20 000 Euro Schmerzensgeld müssen eine Bonner Klinik und ein ehemaliger Chefarzt wegen mehrerer, grober Behandlungsfehler an eine Patientin zahlen. Das entschied das Landgericht Bonn am Freitag. Der Facharzt für Gynäkologie hatte eine 69-Jährige, die an Brustkrebs erkrankt war, im Juli 2002 fehlerhaft operiert, so dass die Patientin wenige Tage später erneut unters Messer musste.

Bei dieser zweiten OP wurden in ihre Brüste provisorische Prothesen - sogenannte Expander (eine Art aufblasbare Ballons, die durch ein Ventil mit einer Salzlösung gefüllt werden können) - eingesetzt.

Dabei war die Patientin nicht umfassend aufgeklärt worden: sie glaubte, dass es sich bereits um die endgültige Prothese handelte. Tatsächlich platzten die nicht hinreichend gefüllten Expander nach einem Jahr und die Salzwasserlösung lief aus.

Beide Expander, so die Bonner Richter, seien fehlerhaft in der Brust belassen worden. Nach Angaben des Herstellers sollten die Provisorien nicht länger als drei Monaten im Körper bleiben.

Durch die groben Behandlungsfehler wurden insgesamt drei weitere Operationen notwendig. Hierdurch sei die Patientin - neben der Angst um ihre Gesundheit - psychisch erheblich belastet gewesen. Die ursprüngliche Schmerzensgeldforderung von 120 000 Euro hielt das Gericht jedoch für zu hoch.

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