Beim Unfall besten Freund getötet

22-Jähriger erhält Bewährungsstrafe

Bonn. Der junge Mann auf der Anklagebank hat seinen besten Freund getötet - und träumt jede Nacht davon:

Am 21. September vergangenen Jahres raste der 22-Jährige mit dem 18-jährigen Schüler neben sich auf dem Beifahrersitz über die Südbrücke in Richtung Oberkassel, bog in die Abfahrt, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und fuhr in der Kurve so in einen Begrenzungserdwall, dass der Wagen hochgeschleudert wurde, Bäume abrasierte und völlig demoliert an der Leitplanke zum Stehen kam.

Sein bester Freund starb noch an der Unfallstelle, er selbst wurde nur leicht verletzt und landete wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht.

Wie sehr er auch ein Jahr danach noch unter dem leidet, was er getan hat, ist deutlich erkennbar. An den Unfall selbst erinnert sich der 22-Jährige, der nie einen Führerschein hatte, nicht. Er weiß nur noch, dass er den Wagen, den er sich heimlich von einem in Kur befindlichen Onkel "ausgeliehen" hatte, zurückbringen wollte und in die Ausfahrt nach Oberkassel abbog.

Erst im Krankenhaus sei er zu sich gekommen - und habe erfahren, dass sein Freund tot war. Er selbst hatte nur Prellungen und eine leichte Gehirnerschütterung.

Dafür kann sich ein anderer Freund, der dem Wagen an jenem Mittag gegen 13 Uhr auf dem Roller folgte, noch allzu gut an den Alptraum erinnern. Er schildert als Zeuge, was damals geschah, bestreitet aber, sich mit dem Auto ein Rennen geliefert zu haben, wie die Richterin vermutete. Als er in die Ausfahrt eingebogen sei, habe er eine Staubwolke gesehen, dann den demolierten Wagen und sei sofort hin gerannt und habe die Gurte gelöst.

Der 22-Jährige sei bei Bewusstsein, aber nicht ansprechbar gewesen. Der 18-Jährige habe nur noch geröchelt.

Angesichts der erkennbaren Reue des Angeklagten sind sich Staatsanwältin und Richterin einig: Hier reicht eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung aus. An dem Tod des Freundes wird der 22-Jährige sein Leben lang tragen.

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