Polizeikontrollen 14 Einbrüche seit Anfang Oktober

LIMPERICH · Vergangene Woche hebelten Einbrecher in einem Wohnhaus in der Kreuzherrenstraße das Fenster auf, Ende November drangen in Häuser in der Elsa-Brändström-Straße, im Himmerichsweg und der Küdinghovener Straße ein. 14 Mal wurde laut Polizei seit Anfang Oktober allein in Limperich eingebrochen.

Die Polizei Bonn hat deshalb ihre Kontrolle dort, wie auch in anderen Schwerpunktgebieten, erhöht. Ermittlungsergebnisse zu den einzelnen Einbrüchen gebe es noch nicht, sagte Polizeisprecherin Daniela Lindemann auf Anfrage. Auch in den kommenden Wochen würden die Beamten aber verstärkt offene und verdeckte Kontrollen in Limperich durchführen.

Im Rahmen der NRW-weiten Kampagne "Riegel vor! Sicher ist sicherer" wirbt die Polizei in der dunkeln Jahreszeit weiter offensiv dafür, Häuser und Wohnungen zu sichern. Auch eine " Kultur des Hinsehens und Handelns" wird gefordert - sprich, auffällige Beobachtungen sollen im Verdachtsfall sofort der Polizei unter der Notrufnummer 110 gemeldet werden. Doch in bestimmten Fällen können dem Anrufer Kosten entstehen.

So erging es einem Anwohner in Limperich, der aus Gründen seines sensiblen beruflichen Umfeld nichts namentlich genannt werden möchte. Im Mai schlug seine Alarmanlage, die aus einem Kontaktmelder am Fenster im Erdgeschoss und aus Bewegungssensoren besteht, auf seinem Handy Alarm. Er selbst befand sich gerade in einem Restaurant auf der anderen Rheinseite.

Da die seit Anfang 2013 installierte Anlage nie einen Fehlalarm ausgelöst hatte, rief er unter 110 die Polizei. Die schickte einen Streifenwagen von der wenige Minuten entfernten Wache Ramersdorf zu seinem Wohnhaus. Auf dem unbebauten Nachbarsgrundstück bemerkten die Beamten, dass Gras niedergetrampelt worden war. Im und am Haus stellten sie aber keine Einbruchsspuren fest. Jetzt bekam der Limpericher einen Bescheid: Ausgerechnet 110 Euro soll er für den Einsatz im Mai bezahlen.

Begründet wird das folgendermaßen: Wenn die Beamten aufgrund einer Alarmanlage umsonst ausrücken, fällt - so will es eine gesetzliche Regelung - für den Betreiber eine Gebühr an (siehe Text unten). So solle erreicht werden, dass die Anlagen durch zertifizierte Fachbetriebe installiert und ordentlich gewartet werden, sagte Polizeisprecher Frank Piontek, damit die Zahl der Fehlalarme möglichst gering bleibe.

Das niedergetrampelte Gras will die Polizei nicht als Spur gelten lassen. Nach der Anfrage des General-Anzeigers prüfte die Polizei den Vorgang noch einmal. Ergebnis: Die zuständige Direktion bleibt dabei, dass es sich um einen kostenpflichtigen Fehlalarm handelt.

Gebühren bei Fehlalarm

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW fallen Gebühren von 110 Euro an, wenn sie die Polizei aufgrund einer Alarmanlage ausrückt, aber keine Straftat festgestellt wird. Zahlen muss dann der Betreiber der Anlage, nicht allerdings Dritte, die einen Alarm melden.

Dabei ist unerheblich, ob es sich tatsächlich um einen technischen Fehler oder eine Fehlbedienung handelt, oder nur keine eindeutigen Anzeichen für einen Einbruchsversuch vorliegen.

Bei Notrufen, die nicht aufgrund einer Anlage, sondern verdächtiger Beobachtungen oder Bedrohungen abgesetzt werden, fallen keine Gebühren an - es sei denn, sie werden missbräuchlich abgesetzt. Dann droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

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