Neubaugebiet am Mühlenbach 160 Familien bewerben sich bei Stadt und NRW.Urban
BEUEL · Die Stadt Bonn und NRW.Urban müssen jetzt entscheiden: 160 Familien haben sich um die 36 Baugrundstücke im Neubaugebiet "Am Mühlenbach" beworben. Am Dienstag endete die Bewerbungsfrist. Auf dem Areal zwischen Sankt Augustiner und Siegburger Straße werden ab 2015 drei Einfamilienhäuser und 33 Doppelhäuser errichtet.
"Wir werden jetzt nach den Vergaberichtlinien der Stadt Bonn entscheiden, wer den Zuschlag für die Grundstücke erhält", erklärte Jutta Strubelt, zuständige Projektleiterin bei NRW.Urban.
Die Kriterien wurden im Zuge der Entwicklungsmaßnahme festgelegt: Die Bewerber müssen in Bonn leben und/oder arbeiten, Kinder haben und dürfen noch kein Wohneigentum besitzen. "Es gibt ein Punktesystem, wonach die Bewerber bewertet werden. Sollte es einen Punktegleichstand geben, müssen wir auslosen", sagte Strubelt.
Das Neubaugebiet, das an der Grenze zwischen Bechlinghoven und Vilich-Müldorf liegt, besteht aber nur zu einem Teil aus Wohnfläche. Die östliche Hälfte (Richtung Hangelar) ist für Gewerbe vorgesehen. Und zwar für solches, das nahezu keinen Lärm verursacht. Für diesen Teil ist die Ausschreibung schon seit geraumer Zeit abgeschlossen. Drei Firmen haben bereits Grundstücke erworben und reichen jetzt die Bauanträge bei der Stadt ein.
"Wir rechnen damit, dass die Bauarbeiten in zwei bis drei Monaten beginnen", so Strubelt. Vier weitere Grundstücke sind für Firmen reserviert, die derzeit noch in der Überlegungsphase stecken. Drei Grundstücke zwischen 900 und 1200 Quadratmetern Größe sind noch frei.
Unter den Bewerbern, die ein Grundstück reserviert haben, befindet sich auch ein Tankstellen-Unternehmer aus Pützchen. Gegen die Ansiedlung einer Tankstelle am östlichen Zipfel des Neubaugebiets hat sich bereits eine Initiative aus der direkten Nachbarschaft gebildet.
Die Anwohner befürchten, dass von dem Tankstellenbetrieb eine störende Lärmquelle ausgehen und diese Art von Unternehmen deshalb nicht mit den Richtlinien des Bebauungsplans übereinstimmen könnte. Dazu Strubelt: "Grundsätzlich sind alle nichtstörenden Betriebe zulässig. Die Nutzung durch eine Tankstelle ist nicht verboten."
Der Bewerber müsse bei der Planung seiner Tankstelle darauf achten, dass seine Gebäudeteile mögliche Lärmquellen in Richtung Wohnbebauung abschotten. Außerdem müsse der gesamte tankstellenbedingte Autoverkehr auf dem Firmengelände abgewickelt werden.
Auf der Grundlage der Planung müsse ein Lärmgutachten vorgelegt werden, was dem Bauordnungsamt vorzulegen sei. "Wenn der Bauherr nachweisen kann, dass von seinem Betrieb kein unzumutbarer Lärm ausgeht und keine gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzgrenzwerte überschritten werden, gibt es gegen den Tankstellenbau keine Handhabe", sagte Strubelt.
Neubaugebiet
Das Grundstück, das jahrelang zu Pützchens Markt als Parkplatz diente, zählt zur Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark Bonn/Sankt Augustin. Das Projekt wird mit 23 Millionen Euro gefördert. Die Kosten teilen sich Land (70 Prozent), Bonn und Sankt Augustin (30 Prozent).
Zur Entwicklungsmaßnahme zählen zudem: Wohnpark I und II, die Wohngebiete Ziegelfeld und Buschweg sowie der zwischen A59 und Gesamtschule gelegene Wissenschaftspark.