Prozess in Bonn 65-Jähriger soll junge Frau vergewaltigt haben

Bonn · Die Staatsanwaltschaft Bonn hat einen 65-jährigen Pensionär angeklagt. Er soll eine junge Frau vergewaltigt haben. Bereits vor der Tat im Januar 2016 soll der Mann die Frau bedrängt haben.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat einen 65-Jährigen wegen Vergewaltigung einer heute 30-Jährigen angeklagt. Wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Dienstag erläuterte, soll der Mann am Abend des 12. Januar 2016 die junge Nachbarin, die gerade Umzugskartons in ihr Auto lud, angegriffen haben, sie in eine Ecke des Carports geschubst, umgeworfen, entkleidet und vergewaltigt haben.

Die Frau habe den Nachbarn zunächst nicht angezeigt. Sie hatte gehofft, den Vorfall verdrängen zu können, nicht zuletzt, weil sie damals zu ihrem Freund gezogen war.

Begonnen hatte laut Anklage alles im Jahr 2011. Damals habe die junge Frau bemerkt, wie ihr Nachbar nicht nur ein Auge auf sie geworfen hatte, sondern sie regelrecht mit Blicken, aber auch mit exhibitionistischen Handlungen belästigte. Auch habe man ihr in dieser Zeit mit anonymen Anrufen nachgestellt.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Im Januar 2016 – kurz bevor sie nach Süddeutschland umziehen wollte – soll es schließlich zu einem massiven sexuellen Übergriff gekommen sein.

Nach gescheiterter Beziehung und Rückkehr in die Region im Jahr 2017 begann der Terror erneut. Ihr sei mit Telefonanrufen und SMS-Nachrichten nachgestellt worden. Schließlich, so hatte sie den Ermittlern berichtet, habe sie sogar Liebesnachrichten im Postfach an ihrem Arbeitsplatz gefunden. Das Unternehmen soll dem Mann sogar Hausverbot erteilt haben. Mit anderen Worten: Der Stalker müsste in ihrer Nähe gewesen sein. Unter diesem Druck zeigte sie 2018 den früheren Nachbarn an.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement. Seit 2013, nachdem wegen der exhibitionistischen Handlung gegen ihn ermittelt und der Fall mit einer Geldauflage eingestellt worden war, habe er keinen Kontakt mehr mit der jungen Frau gehabt. Da in dem Fall Aussage gegen Aussage steht, hat die Bonner Kammer ein Glaubwürdigkeitsgutachten beauftragt.

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