Umstrittene Maßnahme Absperrpoller in der Beueler City kosten 16.000 Euro

Beuel · Die sogenannte „Polleritis“ in der Beueler Innenstadt kostet die Stadt Bonn einen kleinen fünfstelligen Betrag. Teile der Friedrich-Breuer-Straße mit Pfosten waren abgesperrt worden, damit während der Zeit des Lockdowns die Parkflächen von Fußgängern genutzt werden können.

 Mitte Dezember hat ein Fachunternehmen im Auftrag der Stadt Bonn die herausnehmbaren Absperrpoller in der Friedrich-Breuer-Straße im Pflaster verankert. Foto: Willcke

Mitte Dezember hat ein Fachunternehmen im Auftrag der Stadt Bonn die herausnehmbaren Absperrpoller in der Friedrich-Breuer-Straße im Pflaster verankert. Foto: Willcke

Foto: Holger Willcke

Das umstrittene Absperren der Parkplätze in der Friedrich-Breuer-Straße kommt den Steuerzahler teuer zu stehen: Fast 16.000 Euro hat die Stadt Bonn investieren müssen, um den Beschluss der Bezirksvertretung Beuel umsetzen zu können. Diese Kosten gehen aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Große Anfrage von CDU und FDP hervor. Die Stellungnahme wird erwartungsgemäß zu ausführlichen Diskussionen in der Februar-Sitzung der Bezirksvertretung Beuel führen.

Die Kosten für die Montage der Absperrpfosten auf der nördlichen Straßenseite zwischen Doktor-Weis-Platz und Rathausplatz setzen sich wie folgt zusammen: Beschaffung und Lieferung von Sperrpfosten und Bodenhülsen circa 1625 Euro. Bei dem Material hat es sich laut Stadt Bonn um Lagerbestände des Tiefbauamts gehandelt. Der Einbau der Sperrpfosten mit Bodenhülsen durch eine Fachfirma hat 2755 Euro gekostet. Hinzukommen 455 Euro für die Änderung der Beschilderung (gilt für beide Straßenseiten). Somit sind für den Aufbau der Absperrung auf der nördlichen Seite Gesamtkosten in Höhe von 4830 Euro zu veranschlagen.

Die Kosten für eine temporäre Absperrung (mobile Elemente) auf der südlichen Straßenseite im Zuge des Lockdowns setzen sich wie folgt zusammen: Auf- und Abbau einschließlich Vorhaltung und Kontrolle der Absperrung für drei Monate betragen 7725 Euro. Für eine dreimonatige Absperrung betragen die Gesamtkosten inklusive der bereits erwähnten Änderung der Beschilderung 8175 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Demontage. Das Deaktivieren der Parkscheinautomaten hat keine Kosten verursacht.

Die Kosten für die Demontage der Poller auf der nördlichen Seite betragen laut Stadt 2250 Euro und die dann wieder erforderliche Änderung der Beschilderung erneut 450 Euro. Macht zusammen 2700 Euro. Rechnet man alle Posten zusammen, hat die Stadt in Summe fast 16.000 Euro für eine Maßnahme ausgegeben, die in Politik und Geschäftswelt für viele Diskussionen gesorgt hat (der GA berichtete).

CDU und FDP haben in ihrer Anfrage auch nach möglichen Auswirkungen auf die Einnahmen durch Parkscheinautomaten gefragt. Dazu erklärt die Stadtverwaltung: „2019 beliefen sich die Einnahmen für die beiden genannten Parkscheinautomaten auf 26.378,40 Euro, für 2020 waren es 23.417,80 Euro. Zu diesem Punkt wird jedoch angemerkt, dass hier von 35 Parkplätzen gesprochen wird. Der Großteil dieser Stellplätze wird allerdings nach aktueller Beschlusslage nicht für das gesamte Jahr 2021 gesperrt sein. Somit sind nur die im Rahmen des von der früheren Mehrheit in der Bezirksvertretung beschlossenen Testzeitraums (ein Jahr ab Einrichtung) gesperrten Parkplätze auf der nördlichen Seite in den Vergleich mit den Vorjahreseinnahmen einzubeziehen.“

Im Entwurf des Haushaltes 2021/2022 sind laut Stadt für 2021 und 2022 je 2,5 Millionen Euro aus der Parkraumbewirtschaftung veranschlagt, ab 2023 2,6 Millionen Euro. Der Wegfall der Benutzungsgebühren durch die Absperrung der Parkplätze in Beuel hätte aufgrund der geringen Höhe keinen Einfluss auf das Haushaltssicherungskonzept. In welchem Umfang das neue Parkraumkonzept diese Mindereinnahmen kompensiert, ist noch nicht abzusehen, so die Stadt Bonn.

In der Stellungnahme merkt die Stadt an, dass die Absperrungen in der Beueler City folgende Konsequenzen haben: Ohne Behinderung des ÖPNV kann auf der Fahrbahn nicht gehalten werden (Rettungsfahrzeugen ist dies im Notfall selbstverständlich gestattet). Für Warenanlieferungen in Gastronomie und Einzelhandel müssen derzeit längere Wege in Kauf genommen werden. Weitere Versorgungsleistungen wie die Belieferung mit Heizöl muss über Sondergenehmigungen erfolgen. Auf der nördlichen Straßenseite können die Poller für den Zeitraum der Tätigkeit (Umzug, Heizöl) entfernt werden. Das muss vorab bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.

Gefragt, ob sich der Parkdruck in Beuel durch den Wegfall der Parkplätze erhöht habe, antwortet die Stadt: „Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der genannten Maßnahmen wurden noch keine Auswirkungen des Parkplatz-Wegfalls beobachtet. Grundsätzlich war und ist der Parkdruck im Bereich Beueler Innenstadt hoch, was zu entsprechenden Auslastungen auch in den Nebenstraßen führt.“

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