Suche nach der Mutter Ausgesetztes Baby: Stadt spricht mit Adoptivfamilie

BONN · Im Fall des ausgesetzten Babys von Ramersdorf hat die Polizei immer noch keine heiße Spur zur Mutter. "Es haben sich trotz der medialen Berichte nur wenige Anrufer gemeldet", sagte Polizeisprecher Robert Scholten am Dienstag. Ein konkreter Hinweis sei nicht dabei gewesen.

Drei Jugendliche hatten den neugeborenen Jungen gegen 0 Uhr in der Nacht auf Sonntag in der Nähe des Schießbergweges gefunden. Er lag wimmernd in einem Rucksack in hüfthohem Gestrüpp neben einem Fußgängerweg hinter der T-Mobile-Niederlassung, wenige Meter neben der Bahnstrecke. Aus Sicht der Polizei hatte der inzwischen von den Ärzten "Paul" genannte Junge "Glück, Glück und nochmals Glück", so Scholten, dass er an der abgelegenen Stelle rechtzeitig entdeckt wurde.

Dem Neugeborenen, der in der Uni-Kinderklinik versorgt wird, gehe es gut, betonte der Polizeisprecher. Eine Mordkommission ermittelt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. Zu GA-Informationen, wonach Videoaufnahmen aus Überwachungskameras Hinweise auf den oder die Täter geben könnten, sagte Scholten: "Wir prüfen das jetzt."

Die Polizei bittet auch um weitere Hinweise. Vor allem interessiert die Ermittler, wer am Samstag am Landgrabenweg oder dem Schießbergweg Verdächtiges beobachtet hat. Zudem könnte interessant sein, wer in seinem Umfeld eine Frau kennt, die schwanger war und plötzlich ohne Kind lebt. Hinweise unter der Rufnummer 0228/150.

Seit Dienstag hat eine Mitarbeiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie die Amtsvormundschaft (gesetzliche Vertretung) inne, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Eine Mitarbeiterin habe den Jungen im Krankenhaus besucht und sich mit den Ärzten ausgetauscht. Zudem stehe das Amt mit einer Familie in Kontakt, die ein Kind adoptieren wolle. Am Dienstagabend sollte es Gespräche mit dem Paar geben. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, könnte es den Jungen bereits in den nächsten Tagen besuchen. Zunächst würde das Paar den Jungen für ein Jahr mit dem Status einer Pflegefamilie bei sich aufnehmen. "Wie es langfristig weitergeht, hängt auch davon ab, ob die leibliche Mutter gefunden wird", erklärte Elke Palm aus dem Presseamt.

Da nicht bekannt ist, wer Pauls Eltern sind, ruht die elterliche Sorge vorerst. Dass die Mutter irgendwann das Sorgerecht bekommt, sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, hieß im zuständigen Amtsgericht. Das hänge von den Umständen ab. Welchen Namen das Kind zukünftig tragen wird, steht noch nicht fest. Erst nach dem Abschluss der Ermittlungen (auch zum Geburtsort) wird das zuständige Standesamt eingeschaltet, das eine Geburtsbescheinigung ausstellt.

Mildernde Umstände?

Sollte die Mutter selbst das Baby ausgesetzt haben, drohen ihr harte strafrechtliche Konsequenzen. Unter bestimmten Umständen könnte die Strafe aber milder ausfallen. Laut Oberstaatsanwalt Robin Faßbender wäre das etwa der Fall, wenn sich im Prozess herausstellen würde, dass die Mutter an Wochenbettdepressionen oder postnatalen Psychosen litt. Dies sei bei vielen Frauen der Fall.

Bis 1998 gab es den Sondertatbestand einer "Kindstötung", der gemilderte Strafen bei allen Tötungsdelikten und Aussetzungen durch die Mutter während oder unmittelbar nach der Geburt vorschrieb - unabhängig davon, ob zustandsbedingte Depressionen gesondert nachgewiesen werden konnten. Seitdem existiert dieser Sondertatbestand nicht mehr. Heute muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob besondere psychische Umstände die Mutter bei ihrer Tat beeinflusst haben und mildere strafrechtliche Folgen erwogen werden können.

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