Ampelschaltung in Beuel in der Kritik Autofahrer übersehen das Rotlicht

BEUEL · Immer wieder ist sie für Anwohnerin Dorothee Haentjes-Holländer ein Ärgernis: Die Fußgängerampel, die zwischen Kennedybrücke und Konrad-Adenauer-Platz auf Höhe der Gottfried-Claren-Straße vor der Bäckerei Kamps über die B 56 und die Bahnschienen führt.

Der Grund: Regelmäßig sei zu beobachten, dass Autofahrer das rote Signal missachten. Sieben Minuten steht sie vergangenen Freitag dort, um dem General-Anzeiger das Problem zu verdeutlichen. Sieben Minuten, in denen zwei Autos bei Knallrot die Ampel überfahren. "So geht das fast jeden Tag", sagt Haentjes-Holländer. Noch sei zwar nichts passiert. "Das ist aber nur eine Frage der Zeit." Zumal die Ampel sehr schnell, nachdem für die Autofahrer Rot angezeigt wird, für die Fußgänger auf Grün schalte. Wenn Autofahrer die Ampel übersehen, gefährden sie zusätzlich jene Fußgänger, die parallel dazu den Konrad-Adenauer-Platz auf Höhe des neuen Kaisers hin zur Sparkasse überqueren (siehe Grafik).

"Schon seit einigen Jahren schildere ich die Gefährlichkeit dieser Stelle immer wieder der Stadtverwaltung", sagt Haentjes-Holländer. Bislang seien aber nur die Bäume entlang des Konrad-Adenauer-Platzes, deren Äste im Sommer durch ihr Laub die Sicht auf die Ampel behindern, beschnitten worden. "Das Problem konnte damit nicht behoben werden." Weil sie die Situation für nicht tragbar hält, hatte Haentjes-Holländer zur letzten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel einen Bürgerantrag eingereicht, mit der Forderung, verkehrssichernde Maßnahmen in Angriff zu nehmen, um das Problem zu beheben. Ich würde mir wünschen, dass nicht erst ein schwerer Unfall passieren muss, bevor versucht wird, die Gefahr zu bannen."

Doch in der Sitzung der Bezirksvertretung gab es Verwirrung um die Ampel. Denn die Verwaltung hatte angeführt, Ende 2012 bereits einen dritten Signalgeber neben dem Gleisbett montiert zu haben, damit die Autofahrer die Ampel besser erkennen. Ein Übersehen des Gelb/Rot-Signals sei damit im Prinzip ausgeschlossen, weitere Verbesserungen weder möglich noch erforderlich. Verstöße seien auf Unaufmerksamkeit oder Ignorieren des Signals zurückzuführen. Auch die Zwischenzeiten seien mit fünf Sekunden ausreichend. Die Verwaltung werde die Polizei darum bitten, die Situation zu beobachten und Rotlichtverstöße gezielt zu kontrollieren, heißt es.

Doch wo genau steht dieses dritte Signal? "Ich konnte davon nichts erkennen", sagte Haentjes-Holländer in der Sitzung. "Der ist da. Ich habe es gerade noch gesehen", war sich hingegen Hans Herschel sicher. Die SPD-Bezirksverordnete Petra Maur schlug sich tendenziell auf die Seite der Anwohnerin: "Ich hätte schwören können, dass da nur zwei Ampeln sind." Konsequenz: Der Bürgerantrag wurde mit der Maßgabe vertagt, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung einen Ortstermin durchzuführen.

Der hat nun stattgefunden. Und vor Ort klärt sich die Verwirrung schnell auf: Ja, es gibt ihn, den ominösen dritten Signalgeber. Allerdings steht er links, jenseits der einige Meter breiten Bahnschienen. "Ich bezweifele, dass Autofahrer so weit links überhaupt hinschauen", sagt Haentjes-Holländer. Sie bleibt dabei: Die Situation der Fußgänger muss verbessert werden - beispielsweise durch einen Warnhinweis vor der Ampel oder eine längere Karenzzeit zwischen dem Umspringen der Ampel auf Rot für die Autofahrer und des grünen Signals für die Fußgänger. "Es heißt dann immer, wenn man etwas ändert, könnte das den Autoverkehr bremsen. Zählen die Fußgänger denn gar nicht?" Eine simple Abschaffung der Ampel kann ihrer Meinung nach auf jeden Fall nicht die Lösung sein, "denn das würde vor allem die älteren Bürger in ihrer Mobilität einschränken."

Noch wollte die Verwaltung auf Anfrage nicht Stellung zu dem Ergebnis des Ortstermins beziehen. Derzeit erarbeite das Bonner Tiefbauamt noch eine Mitteilungsvorlage darüber, ob weitere Maßnahmen vor Ort ergriffen werden und falls ja, welche das wären. Die Ergebnisse und die Fußgängerampel stehen dann wieder bei der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am Mittwoch, 18. März, zur Beratung an.

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