Nach Klage von Anwohnern Skater in Beuel erhalten Unterstützung der Politik

Beuel · Die Bezirksvertretung Beuel diskutiert am Mittwoch, 25. August, wie die Stadt Bonn dem Skaterverein in der Beueler Rheinaue helfen kann. Es geht um die Reduzierung von Lärm, über den sich Anwohner vor Gericht beklagt haben.

 Der Skatepark muss seine Tore täglich schon um 20 Uhr schließen.

Der Skatepark muss seine Tore täglich schon um 20 Uhr schließen.

Foto: Benjamin Westhoff

Kann die Stadt Bonn den Betreibern des Skateparks in Sachen Lärmemissionen helfen? Und wenn ja, wie? Darüber wollen Politiker mit der Stadtverwaltung während der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am Mittwoch, 25. August, diskutieren. Die CDU-Fraktion hat das Thema auf die Tagesordnung des Gremiums gebracht, weil ihrer Meinung nach Abhilfe geschaffen werden muss. 900 Meter entfernt wohnende Bürger hatten wegen Lärmbelästigung gegen die Baugenehmigung geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Köln  Recht bekommen (der GA berichtete).

Marco Rudolph, CDU-Bezirksverordneter, hat für die Klage der Anwohner wenig Verständnis: „Wir möchten dem Betreiberverein nun Rechtssicherheit geben und das Problem lösen.“ Deshalb hat seine Partei die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Welche Vereinbarung wurde durch die Stadt mit den Klägern gegen den Bauantrag hinsichtlich einer begrenzten Lärm-Emission getroffen? Warum haben sich die Beschränkungen nicht auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung beschränkt. Was ist das Ergebnis des vom Skateverein beauftragen Lärm-Emissionsgutachtens. Überschreitet das Abspielen von Musik den zulässigen Schwellenwert von 45 Dezibel? Welche Rechtssicherheit kann der Skatepark seitens der Verwaltung erhalten, damit im Zuge des zweiten Bauabschnittes die Lärm-Beschränkungen auf das Maß der Sportanlagenlärmschutzverordnung reduziert werden? Wann können die Regelungen angepasst werden?

Der Skateverein Subculture betreibt den Skatepark in der Beueler Rheinaue auf der Fläche der ehemaligen Jugendverkehrsschule. Etwa 900 Meter entfernt liegt die angrenzende Wohnbebauung. Trotz der Entfernung müssen die Skater mit starken Einschränkungen leben. So sind die Öffnungszeiten grundsätzlich auf 20 Uhr (statt wie in der Sportstättenlärmschutzverordnung bis 22 Uhr) beschränkt. Außerdem ist das Abspielen von Musik beim Skaten untersagt. „Die von der Stadt mit den Klägern vereinbarten Regelungen sind für uns nicht nachvollziehbar und sollten außer Kraft gesetzt werden, da die Lärmschutzverordnung für Sportanlagen alle Belange regelt“, so Rudolph. Skaten ohne Musik sei wie Fußballspielen ohne Tor.

Die Sitzung der Bezirksvertretung Beuel beginnt um 17 Uhr im Rathaus Beuel und wird via Livestream übertragen. Sie kann von interessierten Bürgern unter dem folgenden Link: https://www.youtube.com/user/BundesstadtBonn mitverfolgt werden.

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