Schlussstrich unter Bauakte Heckelsbergplatz Beueler Anwohner müssen für 30 Jahre alte Straße zahlen

Beuel · Am Heckelsberg wurde vor 30 Jahren eine Straße ausgebaut. Jetzt gibt es Ärger mit den Anwohnern, die dafür zahlen sollen.

Einen vorläufigen Schlussstrich unter die Bauakte Heckelsbergplatz hat die Bezirksvertretung jetzt gezogen. Einstimmig haben die Politiker am Dienstag der geänderten Planung der Stichstraße Heckelsbergplatz zugestimmt. Ein Bürgerantrag, der eine Ablehnung forderte, kam nicht zum Zuge. Obwohl das Votum eindeutig ausfiel, fühlten sich manche Politiker nicht hundertprozentig wohl. Die Zwickmühle: Sie sollten einen Fehler ausbügeln, der vor vielen Jahren in der Verwaltung gemacht wurde. Es geht um Erschließungsbeiträge für die Stichstraße, die bei der Neustraße in Höhe des Spielplatzes in einem Bogen abzweigt und in einem Wendehammer endet. Sie ist seit 1987 eigentlich fertig, wurde aber nicht abgerechnet. Wie der Verwaltung eine solche Panne passieren konnte, begründete Walter Hudec, Abteilungsleiter im Bauordnungsamt, Mitte 2017, als sich das Thema ankündigte, damit, dass „mehrere unglückliche Umstände zusammenkamen“.

Nicht nur, dass die notwendige Schlussvermessung erst im Sommer 2017 erfolgte. Erst dann fiel laut Verwaltung auf, dass entgegen der ursprünglichen Planung „aus gestalterischen Aspekten“ eine Baumscheibe angelegt und ein Gehweg verlängert wurde. Wegen einer zwischenzeitlich geänderten Rechtslage, muss sich die Verwaltung die tatsächliche Straßenplanung absegnen lassen, sonst kann sie keine Anliegerbeiträge erheben.

Eigentümer am Heckelsbergplatz sind aufgebracht. Mit einem Bürgerantrag wollte Werner Quadt, unterstützt von weiteren 18 Anliegern, erreichen, dass die Politik der Verwaltung auf die Finger klopft. „Wir sind zu dem Eindruck gelangt, dass die Vorgehensweise der Verwaltung intransparent ist. Auf unsere Einwände fand die Verwaltung immer neue Argumente, um die Ausschlussfrist auszudehnen. Bürger sollten doch eigentlich das Gefühl haben, dass sie ihrer Verwaltung vertrauen können“, argumentierte er. Auch Quadt hat in der Sache beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht.

Berechnung der Abschlussfrist ist ein Streitpunkt

Für die Verwaltung argumentierte Ingo Alder, Sachgebietsleiter im Bauordnungsamt, dass der Beschluss der Bezirksvertretung unabhängig vom Ausgang der Klage notwendig sei, um einer drohenden Ausschlussfrist nach 30 Jahren zu begegnen. „Wir benötigen den Beschluss.“ Die Verwaltung bliebe sonst auf den Kosten für die Baumaßnahme von 250 000 Euro sitzen. Bereits im Sommer wurden von der Verwaltung Vorausleistungen festgesetzt, den insgesamt 32 Anliegern in Rechnung gestellt – und gezahlt.

„Dass Erschließungsbeiträge gezahlt werden müssen, steht außer Frage“, betonte Grünen-Bezirksverordneter Karl Uckermann. „Und ich will keine künstliche Verjährung verantworten.“ Daher wollte er von der Verwaltung wissen, „ob die Anwohner durch den Beschluss mehr zahlen müssen?“ Ingo Alder: „Er hat keinen Einfluss auf die Kostenrechnung. Beschlossen wird jetzt die Anpassung an den tatsächlichen Ausbau. Mehrkosten würden entstehen, wenn wir die Stichstraße der Ursprungsplanung anpassen und beispielsweise den Baum wieder wegnehmen müssten.“ Weiter fragte Uckermann, was passieren würde, wenn die Bezirksvertretung die Verwaltungsbeilage ablehnen würde. Alder: „Dann wäre die Stichstraße nicht fertig. Das Verwaltungsgericht in Köln könnte die Vorauszahlungsbescheide aufheben. Die Stadt würde auf den Gerichtskosten sitzen bleiben.“

Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung können die endgültigen Bescheide verschickt werden. Allerdings könnte das Gericht einen Strich durch die Rechnung machen. Wenn es für die Kläger entscheidet, muss die Stadt Beiträge zurückzahlen. Ein Streitpunkt ist die Berechnung der Ausschlussfrist.

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