Jugendkammer des Landgerichts Beueler Jugendbande verbreitete Angst und Schrecken

BONN · Vor der Jugendkammer des Landgerichts sitzen seit Dienstag die sechs Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren, die Anfang des Jahres vor allem in Beuel und Oberkassel etliche Schüler "abgezogen" haben sollen. Aus Jugendschutzgründen findet der Prozess komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Wie am Rande des Prozesses zu erfahren war, scheint bereits die Verlesung der insgesamt zehn Anklagen mehr als eine Stunde gedauert zu haben. Allein die Hauptanklage umfasst 27 Taten, bei denen es die Jugendlichen laut Schrift in wechselnder Beteiligung auf Bargeld und teure Mobiltelefone abgesehen hatten. Den teilweise in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten wird unter anderem Raub, räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Offenbar hatten die Jugendlichen Stichwörter vereinbart und auf Zuruf vor allem Schüler an Bahn- und Bushaltestellen überfallen. Dabei soll die Jugendbande gezielt "schwächer wirkende" Opfer ausgesucht haben. Am ersten Verhandlungstag haben die Jugendlichen offenbar die Begehung einiger Fälle eingeräumt.

Laut Anklage hat die Bande ab Januar dieses Jahres Angst und Schrecken verbreitet. Unter den Opfern sollen auch Diskogäste und Erwachsene gewesen sein. Immer wieder sollen die Angeklagten in Dreier- oder Vierergruppen auf die Opfer losgegangen und diese mehrfach mit einem Messer bedroht haben. In einigen Fällen schlugen die Jugendlichen anscheinend auch zu. Mehrfach sei gedroht worden: "Wenn du zur Polizei gehst, stechen wir dich ab" oder "Wir schlagen dich tot oder behindert".

Aufregung unter den Opfern hatte verursacht, dass einige der Angeklagten auch im April dieses Jahres noch ihr Unwesen getrieben hatten. Sie sollen ehemalige Opfer weiter bedroht und sogar angegriffen haben.

Drei Jugendliche waren daraufhin am 20. April in Untersuchungshaft genommen worden. Einer von ihnen ist zwischenzeitlich haftverschont worden. Er scheint sich seitdem ruhig zu verhalten. Ein Vierter aus der Gruppe soll hingegen auch nach der Verhaftung der Freunde weiter gemacht haben - er wurde am 24. April verhaftet.

Einer der drei 17-Jährigen ist bereits im Alter von zehn Jahren das erste Mal aufgefallen: Insgesamt wurden 50 Verfahren gegen ihn eingestellt, weil er noch nicht strafmündig war. Ganze zwei Tage vor seiner Verhaftung hatte das Jugendgericht ihn wegen Raubes zu einer 15-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Für den Prozess hat das Gericht weitere vier Verhandlungstage bis Ende September angesetzt.

Kritik an Polizei und Justiz

Der Umgang mit dem Thema "Jugendbande in Beuel" hat Polizei und Justiz viel Kritik eingebracht. So hatten sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft Bonn erst auf GA-Nachfrage mitgeteilt, dass es ein massives Problem in den Orten der Rheinschiene gebe. Das war im April 2013, fast ein halbes Jahr nach dem ersten Überfall.

Doch obwohl die jugendlichen Opfer umfangreich aussagten, blieben die jugendlichen Intensivtäter zunächst auf freiem Fuß. "Fehlende Haftgründe" führte die Justiz als Grund an. Opfer und Eltern fühlten sich von den Behörden im Stich gelassen, da die Überfallserie andauerte. Erst als die Bande einen Jugendlichen mit dem Tod bedrohte, gab es erste Haftbefehle.

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