Kommentar Bitterer Beigeschmack

BEUEL · Die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster kommt zumindest für Nicht-Juristen überraschend. Wer im April die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Köln gehört oder gelesen hat, der musste davon ausgehen, dass im Genehmigungsverfahren für das Wohn- und Geschäftshaus an der Siegfried-Leopold-Straße einiges schief gelaufen ist und viele Details nachgebessert werden müssen.

Dass letztlich eine Korrektur der Anlieferungszeiten für den geplanten Rewe-Markt und Nutzungsbeschränkungen für die Tiefgarage ausreichen, um die OVG-Richter umzustimmen, ist erstaunlich und wirft die Frage auf: Was ist eigentlich ein

VG-Urteil wert? Für die Klägerin bleibt da ein bitterer Beigeschmack.

Der Bauherr, der einen mehr als dreimonatigen Baustopp finanziell zu verkraften hat, darf sich in zweiter Instanz als Sieger fühlen. Denn zu erwarten ist nun, dass das OVG auch im Hauptsacheverfahren gegen das VG-Urteil stimmen wird. Außer Ärger und Kosten hat der Gerichtsstreit keinem etwas gebracht.

Den Baustreit im Beueler Zentrum hätten beide Seiten mit etwas mehr Toleranz und Offenheit vermeiden können. Diesen Vorwurf muss sich aber auch die Stadt Bonn gefallen lassen, die nahezu alle Bedenken der Bürger und der Politiker von Anfang an ignoriert hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort