Entscheidung im Bonner Stadtrat Ausbau der B56 in Beuel nimmt weitere Hürde
Beuel · Mit Mehrheit hat sich der Bonner Stadtrat bezüglich der Diskussion um den Ausbau der B56 in Beuel dem Votum der Bezirksvertretung Beuel angeschlossen. Damit es Platz für einen neuen, autofreien Bahnkörper und einen Radweg gibt, müssen Grundstückseigentümer Flächen abgeben.
Die Stadtbahnlinie 66 soll schneller werden, dafür muss während eines angedachten Umbaus der Sankt Augustiner Straße (B56) mehr Fläche in Höhe des Combahnfriedhofs her: Platz soll es so für einen neuen Bahnkörper sowie für einen unabhängigen Radweg geben. In der jüngsten Sitzung schloss sich der Rat der Stadt Bonn nun mehrheitlich einer Entscheidung der Bezirksvertretung Beuel an. In der Frage, wie breit der Straßenquerschnitt der B56 zukünftig sein soll, stimmten die Ratsmitglieder für Planungsvariante drei: Hierbei wird die Straße gerade so breit, wie es für den Umbau nötig ist, zudem beträgt der Mehrbedarf an Fläche bei dieser Planung 8,20 Meter.
Kirchen signalisieren Zustimmung
Dass die Kirchengemeinde St. Josef und Paulus, Eigentümerin des Friedhofs, bereit ist, mehr Fläche abzugeben, hatten Vertreter vor der BV-Sitzung im November signalisiert. Demnach sei nicht entscheidend, ob die Gemeinde 8,20 Meter oder wie ursprünglich besprochen 7,60 Meter abgibt, hatte Kirchenvorstandsvorsitzender Michael Kranz unlängst im Gespräch mit dem GA erklärt. Der Mehrbedarf von 7,60 Meter entspricht dem Inhalt aus Planungsvariante eins.
Allerdings würde es in dieser Variante neben einem eigenen Bahnkörper lediglich einen Radfahrstreifen geben. Dagegen hatte sich die grün-rot-rote Koalition ausgesprochen; es soll nun einen eigenständigen Radweg geben. So einen Radweg sieht auch Variante zwei vor, allerdings würde der Mehrbedarf an Fläche bei der Planung sogar 9,15 Meter betragen.
In der BV Beuel war deutlich geworden, dass sich die Stadtverwaltung und die Opposition für Planungsvariante eins aussprechen. Hierbei geht es auch um die Frage, ob die Stadt bei einem möglicherweise nötigen juristischen Verfahren eine Enteignung besser begründen kann: mit dem Argument, so wenig Fläche wie nötig in Anspruch zu nehmen für die Verbreiterung der B56.
Unterdessen rechnet das Planungsamt nicht mit einem Baubeginn in den nächsten zwei, bis drei Jahren. Auch, weil sich die Verhandlungen mit Grundstückseigentümern kompliziert gestalten könnten.