Diskussion über Satzung Denkmalschutz für das Combahnviertel in Sicht?

Beuel · Die Diskussion über eine Satzung aus dem Jahr 2007 wird wieder aufgenommen. In dieser waren zwei Häuser in der Rheindorfer Straße als erhaltenswerte Objekte im Denkmalbereich eingestuft worden. Eine Bürgerinitiative hofft auf die baldige Verabschiebung.

 Zwei Häuser in der Rheindorfer Straße sind gerettet worden.

Zwei Häuser in der Rheindorfer Straße sind gerettet worden.

Foto: Rainer Schmidt

Im vergangenen Jahr war es gelungen, drei Häuser im Combahnviertel vor dem Abriss zu bewahren. Die Häuser 15 bis 19 in der Rheindorfer Straße konnten durch großes Engagement der Initiative Combahnviertel gerettet und von der Firma Montana Wohnungsbau in Privatbesitz zurückgeführt werden. „Jetzt müssen die Käufer nur noch ihre ‚verbliebenen‘ Euros zusammenkratzen, um ihr neues Eigentum auf Vordermann zu bringen“, zitierte damals der General Anzeiger die Bürgerinitiative „Rettet das Combahnviertel“.

Zumindest mit der Entrümpelung und der Planung der Renovierungsarbeiten haben die neuen Besitzer begonnen. „Das Viertel freut sich darauf, dass die Häuser 15 und 17 wieder zu Schmuckstücken werden. Das Tun der Besitzer gibt Anlass zu großer Hoffnung“, sagt Wolfgang Linnemann, einer der Initiatoren der Initiative.

Jetzt geht es ihm und den neuen Eignern darum, steuerliche Absetzbarkeit für ihre Renovierungskosten von der Stadt zu bekommen. Das Problem dabei ist, dass diese Häuser, sowie weitere im Quartier, nicht unter Denkmalschutz stehen. „Der Unteren Denkmalbehörde (UDB) war es im Jahre 2007 nicht vergönnt, das mit viel Herzblut und Sachkunde fast bis zur Vollendung gebrachte Projekt ‚Denkmalbereichssatzung Combahnviertel‘ zur Verabschiedung zu bringen“, so Linnemann. Und weiter: „Herr Déus war damals noch nicht vom Denkmalschutz überzeugt und brachte das Vorhaben zu Fall, ohne Ersatzlösungen zu suchen.“

In einem aktuellen Schreiben an die Stadt, das dem GA vorliegt, wird er deutlich. In einem Gutachten aus dem Jahr 2007 waren die Häuser 15 und 17 als erhaltenswerte Objekte im Denkmalbereich eingestuft. Das hätte dazu geführt, dass die Käufer erhebliche Steuervorteile bei den Renovierungskosten gehabt hätten. „Nun ist die Denkmalbereichssatzung sichtbar in Arbeit und dürfte in absehbarer Zeit den Weg zur Verabschiedung finden“, gibt sich Linnemann hoffnungsvoll.

„Allerdings werden die Besitzer in die Röhre schauen, wenn Politik und Verwaltung keinen Weg finden, die Behandlung als erhaltenswerte Objekte im Denkmalbereich und damit verbunden der steuerlichen Absetzbarkeit der Renovierungskosten zu sichern.“ Die Konsequenz wäre, dass die aus Sicht der Initiative berechtigten Förderansprüche der Bauherren vereitelt werden. „Ich bitte Sie daher, einen Weg zu finden, der die Besitzer in den Stand setzt, kurzfristig die steuerliche Absetzbarkeit zu erreichen“, schreibt Linnemann im Namen der Eigner an die Stadt.

„Die Unterstützung der Stadt besteht derzeit in der kostenlosen fachlichen Beratung durch die Untere Denkmalbehörde“, teilt Andrea Schulte vom Presseamt der Stadt Bonn dem GA auf Nachfrage mit. Außerdem hat die Stadt den Besitzern ganz allgemein geraten, sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über Fördermöglichkeiten zu informieren. Zusätzlich rät die Untere Denkmalbehörde, nicht sofort notwendige Arbeiten, wie zum Beispiel Fensteraustausch und Fassadenanstrich, zurückzustellen, bis feststeht, ob das Combahnviertel ein Denkmalbereich wird. Ab dann wären diese Maßnahmen nämlich steuerlich vergünstigt.

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