Vorfall am Konrad-Adenauer-Platz Fahrer der Linie 66 in Beuel mit Laserpointer geblendet

Beuel · Ein Straßenbahnfahrer der Linie 66 ist am Dienstagabend am Konrad-Adenauer-Platz durch einen Laserpointer geblendet worden. Die Polizei warnte vor einer Verharmlosung der Tat als „Streich“.

Eine Bahn der Linie 66 in Beuel. (Symbolfoto)

Eine Bahn der Linie 66 in Beuel. (Symbolfoto)

Foto: Benjamin Westhoff

Ein Straßenbahnfahrer ist am Dienstagabend auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Bonn-Beuel mit einem Laserpointer geblendet worden. Der Fahrer der Linie 66 in Richtung Siegburg habe zum Tatzeitpunkt um 21.53 Uhr an einer Signalanlage gewartet, teilte Michael Beyer, Sprecher der Bonner Polizei, mit. Der Mann habe noch rechtzeitig wegschauen können und sei daher nicht verletzt worden. Auch die Fahrt habe er anschließend fortsetzen können.

Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung nach dem Unbekannten sei ohne Erfolg verlaufen, erklärte Beyer. Woher der Laserstrahl kam, ist nicht bekannt. Unklar ist auch, in welcher Distanz sich der Täter zur Straßenbahn und dem Fahrer befand.

Blenden mit Laserpointern kein Bagatelldelikt

Auch wenn die Tat am Dienstagabend keine Auswirkung hatte, ist sie längst kein Bagatelldelikt. „Es handelt sich dabei nicht um einen Streich, sondern kann eine Straftat darstellen“, so Beyer. Das Blenden mit einem Laserpointer könne bei den betroffenen Fahrerinnen und Fahrern zu Augenverletzungen führen.

Die Stadtwerke Bonn warnten ebenfalls. Auch Unfälle ließen sich auf diese Weise provozieren - „gerade an einer stark befahrenen Kreuzung wie dem Konrad-Adenauer-Platz“, erklärte Stefanie Zießnitz, Sprecherin der Stadtwerke. Trotzdem komme es auch in Bonn immer wieder zu entsprechenden Vorfällen, so Zießnitz weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien dazu angehalten, in derlei Situationen ihre Fahrt zu stoppen und auch die Leitstelle der SWB Bus und Bahn zu informieren. Die warne nachfolgende Busse und Bahnen und rufe überdies die Polizei, erklärte sie.

Die Polizei ermittele nach dem Vorfall wegen eines gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr, erläuterte Beyer. Wer am Dienstagabend am Konrad-Adenauer-Platz eine verdächtige Beobachtung gemacht hat, wird gebeten, sich unter 0228/150 bei der Polizei zu melden.

Vorfälle mit Laserpointen in der Vergangenheit

Einen ähnlichen Vorfall wie am Dienstag in Beuel hatte es laut Polizeisprecher Michael Beyer bereits am 3. November diesen Jahres gegeben. Gegen 17.45 Uhr wurde ein Busfahrer in Tannenbusch durch einen Laserpointer geblendet. Bei dem Täter handelte es sich um einen zehnjährigen Jungen, der aufgrund des Alters noch nicht strafmündig war und der sich einen Spaß machen wollte. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde dennoch eingeleitet, sagte der Polizeisprecher. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt.

Im vergangenen Jahr war im Zuge einer Fahndung außerdem die Besatzung eines Polizeihubschraubers in Brühl-Badorf durch einen Laserpointer geblendet worden. Die Polizei ermittelte anschließend wegen des gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr gegen zwei Personen.

Auch am Flughafen Köln/Bonn wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Pilotinnen und Piloten mit Laserpointern geblendet. Wird ein Täter gefasst, droht ihm wegen gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Bei einer Verurteilung können Täter theoretisch bis zu zehn Jahre ins Gefängnis kommen. In der Praxis sieht das anders aus: Nur wenige Täter werden gefasst, viele Verfahren enden mit Geld- oder Bewährungsstrafen, weil oft ein Vorsatz nur schwer nachzuweisen ist.

(ga/dpa)
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