Ramersdorfer Ortsmitte Bürger bangen um historisches Gebäudeensemble

Ramersdorf · Anwohner sorgen sich um den historisch geprägten Ortskern von Ramersdorf. Bei einem Treffen in der Kommende ging es um die Frage, ob eine Erhaltungssatzung ein gangbarer Weg sein könnte, um die alten Häuser zu schützen. Nicht jeder hält die Satzung für eine gute Idee.

 Im Ortskern von Ramersdorf sind noch einige Fachwerkhäuser zu finden.

Im Ortskern von Ramersdorf sind noch einige Fachwerkhäuser zu finden.

Foto: Sebastian Flick

Im alten Ortskern ist es deutlich zu sehen: Längst sind es nicht mehr nur Fachwerkhäuser und andere altehrwürdige Gebäude, sondern vereinzelt auch moderne Neubauten, die die städtebauliche Struktur des historisch geprägten Ramersdorf bilden. Manche historische Gebäude, die nicht unter Denkmalschutz stehen, wurden im Laufe der Jahre abgerissen und mussten modernen Neubauten weichen.

Die Anwohner beobachten diesen Trend schon seit einigen Jahren mit großer Skepsis: „Wir haben viele Zuschriften und Anfragen zu den sichtbaren Veränderungen in unserem Dorfkern erhalten“, berichtete Oliver Krug, stellvertretender Vorsitzender des Bürgervereins Ramersdorf bei der öffentlichen Vorstandssitzung auf der Kommende Ramersdorf. Zahlreiche Anwohner hätten sich in den vergangenen Jahren beim Bürgerverein gemeldet und die neuen baulichen Strukturen kritisiert, da sich diese nicht harmonisch in das Gesamtbild des Ortskerns einfügten. Einige befürchten, den pittoresken, historischen Ortskern in naher Zukunft gänzlich zu verlieren, sollte sich der Trend fortsetzen.

Ortsrundgang mit der Stadt

Der Bürgerverein ist daraufhin aktiv geworden und hat beschlossen, sich für den Erhalt der historischen Gebäudeensembles im Ortskern einzusetzen. Zunächst organisierte er einen Ortsrundgang mit der Stadt Bonn. „Auch für uns sind die zusammenhängenden Strukturen der Gebäudeensembles erhaltenswert“, erklärte Jonas Klug vom städtischen Planungsamt auf der Vorstandssitzung. Seine Empfehlung: Die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung.

Diese hätte bauliche Auflagen zur Folge, wenn Eigentum verkauft, das Haus abgerissen und neugebaut wird und könnte sogar dazu beitragen, dass auch der Erhalt nicht unter Denkmalschutz stehender Häuser gesichert werden kann. „Wenn durch den Abriss eines Hauses Strukturen, die das Ortsbild prägen, zerstört werden, könnte mit der Erhaltungssatzung der Abriss verhindert werden. Wir könnten den Abriss versagen, wenn er der Satzung widerspricht“, erklärte Klug.

Weg einer Satzung führt über den Hauptausschuss

Doch kann die Stadt solch eine Satzung nicht alleine beschließen. „Um eine Erhaltungssatzung aufstellen zu können, brauchen wir den Auftrag dazu“, sagte Klug. Dieser könnte beispielsweise in Form eines Bürgerantrags kommen. Dem Bürgerantrag müsste zunächst die Bezirksvertretung Beuel zustimmen, bevor letztendlich der Hauptausschuss entscheidet, ob eine Erhaltungssatzung tatsächlich aufgestellt wird. „Wir würden dann ein externes Planungsbüro mit der Erstellung einer Analyse des Ortsbildes beauftragen“, erklärte Klug.

Das Planungsamt machte jedoch wenig Hoffnung auf eine schnelle Lösung: „Die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für Ramersdorf hat für uns nicht die höchste Priorität“, erklärte Klug. Vorrang habe zunächst einmal die Erhaltungssatzung für Oberkassel, die derzeit erarbeitet wird. Auf der öffentlichen Vorstandssitzung des Bürgervereins zeigten sich nicht alle Teilnehmer begeistert von der Aufstellung einer Erhaltungssatzung. Manche hatten starke Bedenken aufgrund der aus der Satzung resultierenden städtebaulichen Einschränkungen.

Einige befürchteten bei einem möglichen Verkauf des eigenen Hauses finanzielle Nachteile, wenn die Erhaltungssatzung in Kraft tritt. Dass dies nicht der Fall sein muss, sieht man am Beispiel Rüngsdorf: Hier wird derzeit eine Erhaltungssatzung erstellt. Klug rechnet dabei sogar mit einer Wertsteigerung der Grundstücksflächen.

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