Diskussion um Denkmalschutz in Beuel Stadt will Grundstücksbesitzern im Combahnviertel entgegenkommen

Beuel · Das Combahnviertel soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Doch es gibt Bedenken bei den Grundstücksbesitzern. Die Stadt versucht jetzt Klarheit zu schaffen und geht in den Bürger-Dialog.

 Kennzeichnend für das Combahnviertel sind die Blockrandbebauung und die zusammenhängenden Häuserzeilen mit grünen Innenblöcken.

Kennzeichnend für das Combahnviertel sind die Blockrandbebauung und die zusammenhängenden Häuserzeilen mit grünen Innenblöcken.

Foto: Stefan János Wágner

Seit diesem Mittwoch ist der Satzungsentwurf nebst Gutachten im Beueler Rathaus und im Stadthaus öffentlich einsehbar, bereits vergangene Woche fand zur Denkmalbereichssatzung des Combahnviertels eine Info-Veranstaltung für die Anwohner statt.

Worum geht es konkret? Aufgrund seiner historischen Bedeutung soll das Combahnviertel als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Die Entscheidung dazu fiel in der Sitzung des Rates im Dezember 2022. Doch unter den Anwohnern gibt es Diskussionsbedarf, denn mit der Unterschutzstellung würde das gesamte Viertel den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes aus NRW unterliegen. Konkret heißt das: Bauliche Veränderungen müssten zunächst bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn beantragt werden.

„Es gibt bislang wenig klare Informationen. Das wird hier sicher hochkochen. Ich bin gespannt“, sagte Jutta Schmitt aus der Kaiser-Konrad-Straße bereits vor Beginn der Informationsveranstaltung. In Kampfeslaune zeigte sich auch Maria Sementschuck: „Es ist keiner mal rund gegangen und hat gefragt: was halten Sie davon?“ Ihr Mann Helmut Sementschuk bemängelte zudem: „Ich beanstande, dass hier niemand Protokoll führt. So sind alle gezwungen, Briefe zu schreiben.“ Seiner Ansicht nach wäre das Verfahren der Bürgerbeteiligung „viel zu kompliziert und versandet“.

Die Leiterin von Bonns Unterer Denkmalbehörde, Katrin Bisping, und Elke Janßen-Schnabel vom LVR-Amt für Denkmalpflege versuchten Klarheit zu schaffen. Zu möglichen Anträgen für bauliche Veränderungen an Häusern im Combahnviertel versprach Bisping wenig bürokratisches Vorgehen: „Das wird alles vor Ort gelesen, gewürdigt, bearbeitet.“

In ihrem Vortrag erläuterte Elke Janßen-Schnabel: „Ein Denkmalbereich schützt städtebauliche Zusammenhänge. Da muss nicht jedes Objekt ein Denkmal sein.“ Ziel sei es, die Identität des Viertels zu erhalten. Sie lobt die „hohe substanzielle Qualität“ des Combahnviertels.

Gegenstand der Betrachtung sei das Wegesystem, die Parzellenaufteilung, die Bausubstanz in ihrer Gesamtheit, die punktuell vorhandenen ausgewiesenen Denkmale, Freiflächen, die Dächer in ihrer Auffaltung und Blickbezüge. „Das Viertel ist ein Mosaikstein in der Ortsgeschichte“, so die Fachfrau. In erster Linie sei Denkmalschutz Subtanzschutz.

Steuerlichen Vorteile

Christoph Wick, Anwohner der Professor-Neu-Allee, fragte besorgt: „Wozu die neue Satzung? Welche Kollateralschäden nehmen Sie damit in Kauf?“ Er habe noch nicht gehört, welche Vorteile er von der Unterschutzstellung des Gebiets hätte. Bisping verwies daraufhin auf die steuerlichen Vorteile mit ihren Abschreibungsmöglichkeiten. Zugleich machte sie auf den Erlaubnisvorbehalt ihrer Behörde vor geplanten Sanierungsvorhaben in öffentlich sichtbaren Bereichen aufmerksam.

Damit gemeint sind vorrangig Häuserfronten und Dächer. Was energetische Sanierungen durch Wärmedämmung oder Solaranlagen anbelangt, sagte sie: „Wir gucken: wie passt das in die Umgebung?“ Gleichzeitig stellte sie in Aussicht: „In der Regel werden die Anträge genehmigt.“ Was die nicht öffentlich sichtbaren Bereiche anbelangt, also Gärten und Garagenhöfe oder Umbaumaßnahmen innerhalb der eigenen vier Wände, sagte Bisping: „Das Innere geht im Prinzip keinen was an.“

Ulrike Dörr-Weil aus der Sankt Augustiner Straße sieht Handlungsbedarf. Sie möchte ihr Viertel geschützt wissen: „Warum kommt das erst jetzt?“ Bispings Antwort: „Sie sprechen mir aus der Seele. Lieber jetzt als gar nicht.“

Erlaubnisse der Behörde kostenfrei

Jutta Schmitt pflichtete ihr bei: „Ich mag unser Viertel.“ Sie sorge sich hingegen, ob ihre Pläne hinsichtlich einer Solaranlage genehmigt werden. Bisping beruhigte: „Wir haben fast keinen Antrag, bei dem wir sagen: nein!“ Zudem unterstrich sie: „Die Erlaubnisse der Behörde sind kostenfrei.“ Bisping lobte das Engagement der privaten Initiative Combahnviertel: „Ohne die Initiative wären wir nicht so weit.“ Gegen die Vorbehalte skeptischer Anrainer traf Bisping die kernige Aussage: „Denkmalschutz ist keine Käseglocke“.

Ein weiterer Punkt war die Bürgerbeteiligung: „Jeder hat die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen.“ Bisping ermunterte, auf Fehler aufmerksam zu machen. Die Zuständigen sehen sich in ihren bisherigen Planungen gut vorbereitet. Was mögliche Klagen gegen das Satzungsverfahren und die Ausweisung des Combahnviertels als Denkmalbereich anbelangt, sagte Bisping: „Da bin ich jetzt erstmal ganz entspannt.“

■ Der Satzungsentwurf ist online unter www.bonn-macht-mit.de  einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen postalisch an die Untere Denkmalbehörde am Berliner Platz 2 gerichtet werden. Auch per E-Mail an denkmalbehoerde@bonn.de ist die Behörde erreichbar.

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