Haus ohne Wand in Ramersdorf Das Haus ist weiterhin unbewohnbar

Ramersdorf · Nach sechs Monaten wird die eingestürzte Wand nun ersetzt. Die Bewohner leben seither im Hotel und zahlen weiterhin Miete. Die Hochzeit im eigenen Garten fiel aus.

 Stefan Leider steht in dem, was von der Küche übrig blieb. Links von ihm deckt eine Plane die fehlende Wand ab.

Stefan Leider steht in dem, was von der Küche übrig blieb. Links von ihm deckt eine Plane die fehlende Wand ab.

Foto: Barbara Frommann

Das rot-weiße Polizei-Absperrband vor dem Haus an der Lindenstraße kündet davon, dass hier Besonderes vorgefallen ist. Und der leicht zerfetzte Zustand des Flatterbandes davon, dass es schon eine Weile her sein muss. „Vor sechs Monaten ist unsere Hauswand eingestürzt“, sagt Bewohner Stefan Leiderer.

Wie berichtet, war am 7. September bei Ausschachtungsarbeiten für einen angrenzenden großen Neubau am Altbau die linke Wand weggebrochen – vermutlich, weil das Haus nicht genug abgesichert worden war. Den verschütteten Bauarbeiter hatte die Feuerwehr nach einer halben Stunde nahezu unverletzt befreien können.

Die Schuldfrage ist noch ungeklärt

Das Leben der Leiderers ist jedoch seit jenem Tag auf den Kopf gestellt. Das Haus, das sie erst im Mai 2015 gemietet hatten, ist weiterhin unbewohnbar, der Schaden wird nun seit vergangener Woche behoben. „Wir wohnen seitdem in einem 30 Quadratmeter großen Hotelapartment statt auf unseren 120 Quadratmetern“, sagt Leiderer. Was ihm in den letzten Monaten fehlte, war Planungssicherheit. „Hätte uns damals jemand gesagt, dass das so lange dauert, hätten wir uns eine neue Bleibe gesucht. Zwischenzeitlich hieß es mal, Karneval sei alles fertig“, so der Mieter.

Der Grund für die Verzögerung dürfte auch in der ungeklärten Schuldfrage liegen. „Wir ermitteln weiterhin wegen des Verdachts der Baugefährdung gegen die am Bau beteiligten Unternehmen“, sagte dazu am Montag Oberstaatsanwältin Karen Essig. Denn für die Bonner Baufirma Düx hatte ein Subunternehmer die Erdarbeiten durchgeführt.

Mit der juristischen Seite des Vorfalls beschäftigen sich seit geraumer Zeit die Anwälte. „Unsere Hotelkosten muss ich stets vorlegen und bekomme diese spät, nur anteilig und unter Vorbehalt von der Baufirma erstattet“, erzählt Leiderer. Unklar ist für ihn auch, wer für den Schaden an Küche und persönlichen Dingen aufkommt, die seinerzeit in die Baugrube stürzten. Oder für das Geld, das Leiderer für die Einlagerung von Möbeln und Wertsachen ausgegeben hat. „Mieter und Eigentümer werden durch die Versicherung entschädigt“, erklärte dazu auf Anfrage Werner Neubauer von der Firma Düx.

Mieter können im April wieder einziehen

Kurios: Da Leiderer wieder ins Haus zurück will und sich in diesem noch – wenn auch wenige – Möbel befinden, muss er zudem Miete zahlen. Weiteres Kuriosum: Während die Hauswand nur in Form einer Bretterwand nebst Plane existiert, ist der Neubau mit 13 Eigentumswohnungen an den Altbau herangerückt und in die Höhe gewachsen. Dazu führte Neubauer an: „Der Neubau ist nicht etwa der Wiederherstellung des Altbaus vorgezogen worden.“ Vielmehr hätten alle Genehmigungen vorgelegen. Das Nachbarhaus habe zunächst gesichert werden müssen; zudem hätten sich Versicherung und Eigentümer noch über die Ausführung abstimmen müssen. Laut Stefanie Zießnitz gibt es vom Bauordnungsamt schon seit Längerem grünes Licht: „Für den „Wiederaufbau einer Giebelwand“ wurde am 4. Januar eine Baugenehmigung erteilt.“

Nach sechs Monaten gibt es nun also Anlass zu Hoffnung für die Leiderers. „Auf Nachfrage hat der gegnerische Anwalt mitgeteilt, dass das Fundament in dieser Woche fertiggestellt und danach die Giebelwand errichtet wird“, sagt der Mieter. Abhängig von der Witterung solle dann mit den Dacharbeiten begonnen werden. „Wenn alles gut läuft, könnten wir im April wieder in unser Häuschen.“

Eines allerdings hat der 7. September 2015 unwiderruflich zerstört: den Traum von der Hochzeitsfeier im „eigenen“ Garten. „Wir haben im Oktober geheiratet und mussten die ganze Planung über den Haufen werfen.“

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