Bezirksvertretung Beuel Diskussion um Schutz des Oberkasseler Ortsbildes

Oberkassel · Zum Schutz des historischen Ortsbildes in Oberkassel schlägt die Verwaltung die Einführung einer Erhaltungssatzung vor. Das ist das Ergebnis eines Prüfauftrags der Bezirksvertretung Beuel.

Letztlich muss der Hauptausschuss der Stadt Bonn entscheiden, ob eine Erhaltungssatzung für den Bereich in Oberkassel aufgestellt wird.

Letztlich muss der Hauptausschuss der Stadt Bonn entscheiden, ob eine Erhaltungssatzung für den Bereich in Oberkassel aufgestellt wird.

Foto: Benjamin Westhoff

Bonn wächst, Wohnraum ist in der Stadt knapp. Das führt auch dazu, dass sich die Stadtbezirke verändern, meist ältere Häuser für größere Gebäude mit mehr Platz weichen. Dadurch sieht das Ortsbild oft nach Jahrzehnten anders aus als zuvor. Das ist auch in Oberkassel so. Für den Ortsteil schlägt die Verwaltung die Erarbeitung einer sogenannten Erhaltungssatzung vor. Das Thema ist für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Beuel am Mittwoch, 16. März, vorgesehen.

Im Juni 2021 hatte die BV mit Mehrheit einem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke zugestimmt. Ihren Antrag hatte die Mehrheitskoalition damit begründet, dass im Ortsteil, der „in weiten Teilen durch ein historisch gewachsenes Ortsbild geprägt“ sei, „verstärkt bauliche Veränderungen“ zu beobachten seien.

Auftrag an die Verwaltung

Mit der Zustimmung für den Antrag war zugleich ein Auftrag an die Verwaltung verbunden. Diese sollte prüfen, welchen Nutzen für Oberkassel jeweils die Erarbeitung einer Denkmalbereichs-, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung bringen könnte. Die Argumente für eine Erhaltungssatzung seitens der Verwaltung hören die BV-Mitglieder in der kommenden Sitzung. Anschließend könnte der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen eine   Empfehlung aussprechen, der Hauptausschuss eine Entscheidung treffen. Falls dieser zustimmt, wäre damit eine Haushaltsbelastung in Höhe von 80.000 Euro verbunden. Zuvor ist für wie für die BV eine Anhörung im Unterausschuss Denkmalschutz vorgesehen.

Wie die Verwaltung mitteilt, gehen die drei genannten Satzungsarten auf unterschiedliche Grundlagen zurück: auf das Baugesetzbuch (Erhaltungssatzung), die Landesbauordnung (Gestaltungssatzung) und das Denkmalschutzgesetz (Denkmalbereichssatzung). Die Satzungen würden sich dabei in ihren Schutzzielen unterscheiden. 

Dabei könne der Rat nicht entscheiden, ob die Stadt eine Denkmalbereichssatzung für ein Gebiet, zum Beispiel Oberkassel, erlässt. Hierfür seien ausschließlich fachliche Kriterien maßgebend: Wenn ein Gebiet die Eigenschaften eines Denkmalbereichs aufweist, ist es per Satzung unter Schutz zu stellen. Anders sei es bei der Erhaltungssatzung oder der Gestaltungssatzung: Als sogenannter Ortsrechtsgeber könne der Rat über eine Einführung entscheiden. Hierbei gehe es um die Frage, ob ein besonderes Ortsbild oder eine besondere städtebauliche Qualität geschützt werden soll.

Verwaltung: historisch geprägte Strukturen

Warum sich die Einführung einer Erhaltungssatzung für Oberkassel eignet, führt die Verwaltung wie folgt aus. Grundsätzlich weise der Ortsteil „in seinem Zentrum noch historisch geprägte und gewachsene sowie klar ablesbare städtebauliche Strukturen auf, die dem Ort eine eigene Identität und ein unverwechselbares Ortsbild geben“. Das sei beispielsweise an den Straßen, Plätzen und Häusern erkennbar.

Dabei gehe es beim Schutz des Ortsbildes beispielsweise nicht um „detaillierte Vorgaben zur Fassadengestaltung oder Zulässigkeit von Dachgauben“, sondern eher darum, wie einzelne Häuser wirken. Die Verwaltung nennt dies eine „homogene Struktur“, die in Bereichen wie an der Königswinterer Straße, der Zipperstraße und der Adrianstraße „noch deutlich ablesbar“ sei.

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