Bonn-Beuel Erneut „Zugang nur mit Covid-19-Impfung“-Plakate aufgetaucht

Bonn · Zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit sind in Bonn Plakate mit der Aufschrift „Zugang nur mit Covid-19-Impfung“ aufgetaucht. Die Stadt entfernte diese umgehend, die Ermittlungen zu den Urhebern gestalten sich schwierig.

 Große und kleine Schilder weisen am Hauptbahnhof und in der Fußgängerzone in Bonn auf die Maskenpflicht hin. Jetzt sind illegale Plakate aufgetaucht, dass der Zugang nur mit Impfung gestattet sei.

Große und kleine Schilder weisen am Hauptbahnhof und in der Fußgängerzone in Bonn auf die Maskenpflicht hin. Jetzt sind illegale Plakate aufgetaucht, dass der Zugang nur mit Impfung gestattet sei.

Foto: Meike Böschemeyer

Erneut haben Unbekannte Plakate mit der Aufschrift „Zugang nur mit Covid-19-Impfung“ an den Hinweisschildern der Stadt Bonn zur Maskenpflicht aufgehängt – diesmal in Beuel. Der Ordnungsdienst der Stadt Bonn entfernte am Montagabend acht Exemplare, wie die Stadt mitteilt. Sollten weitere Plakate auftauchen, würden diese sofort entfernt. Zuvor hatte der Ordnungsdienst, wie berichtet, bereits 17 Plakate in der Bonner Innenstadt entfernt.

Die Stadt verzichtet allerdings auf eine Anzeige gegen Unbekannt. Diese Entscheidung ist laut Stadtsprecher Marc Hoffmann in Absprache mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft gefallen. „Nach derzeitiger rechtlicher Bewertung liegt kein Straftatbestand vor“, sagt dazu Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Laut Polizeisprecher Simon Rott gibt es zudem keine Sachbeschädigung, weil die Plakate mit Kabelbindern an den Laternen befestigt worden waren, ohne, dass diese demoliert wurden.

Die Ermittlung der Urheber der Plakate gestaltet sich nach Angaben der Stadt schwierig. Es sei kein Impressum angegeben worden. „Insoweit hat die Stadtverwaltung bislang keine Erkenntnisse, wer die Verantwortung trägt“, erklärt Hoffmann. Es liege aber eine Ordnungswidrigkeit vor, da nach der Straßenordnung der Stadt wildes Plakatieren verboten ist. Zudem könne ein Verstoß gegen das Landespressegesetz vorliegen, weil auf den Plakaten das Impressum fehle. Falls es der Stadtverwaltung gelänge, die Verantwortlichen zu ermitteln, würden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. „Die Stadtverwaltung hat selbstverständlich ein hohes Interesse daran, dies zu ahnden“, so Hoffmann.

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