Kommentar Findige Juristen
Meinung | Beuel · Es klingt nach einer Kleinigkeit. Aber die Kleinigkeit zieht vermutlich große Folgen nach sich. Der Gesetzgeber fordert, dass bestimmte Beschlüsse und öffentlichen Bekanntmachungen vom Oberbürgermeister unterzeichnet werden müssen. Und das hat auch einen sehr gut nachvollziehbaren Grund.
Es ist eben der Oberbürgermeister, der die Gemeinde im Rechtsverkehr vertritt. Er ist es, der sich gegenüber dem Stadtrat als Kontrollinstanz rechtfertigen muss. Es gibt die sogenannte Bekanntmachungsverordnung, nach der der Bürgermeister schriftlich bestätigen muss, dass der Wortlaut mit den Beschlüssen des Rates übereinstimmt. Er ist es ja auch, der darüber wachen muss, dass die Beschlüsse, die der Rat fällt im Einklang mit Recht und Ordnung stehen.
Und diese Prüfung, so stellt das Oberverwaltungsgericht eindeutig fest, darf der OB nicht aus der Hand geben. Diese Feststellungen waren so gravierend, dass das Land die Gemeindeordnung geändert hat. Diese geänderte Form trat zum 31.12.2013 in Kraft. Vor zwei Jahren.
Und in diesen zwei Jahren hat die Verwaltung offensichtlich nicht geprüft, ob ihr bisheriges Vorgehen, Bekanntmachungen von Dezernenten unterschreiben zu lassen, Konsequenzen haben könnten. Der Lidl-Konzern hat jedenfalls findige Juristen im Haus. Die haben jedenfalls geschaltet und ziehen nun sehr wahrscheinlich einen Vorteil aus der Sache. Die Politik will ja noch prüfen lassen, ob sie da irgendwie raus kommt aus dem juristischen Schwitzkasten. Wird schwer. Und wir werden mit Spannung verfolgen, welche weiteren Projekte jetzt aus den Schubladen gekrochen kommen.