Seniorenheim in Oberkassel Fixiert wird nur das Bettgitter

OBERKASSEL · "Bei uns werden nur noch die Bettgitter fixiert", sagte Geschäftsführer Michael Thelen, als er am Dienstag durch das Evangelische Seniorenzentrum Theresienau führte.

 Michael Thelen (stehend rechts) zeigt Thomas Kutschaty, wie Heimbewohner in seiner Einrichtung ohne Bettgitter untergebracht werden.

Michael Thelen (stehend rechts) zeigt Thomas Kutschaty, wie Heimbewohner in seiner Einrichtung ohne Bettgitter untergebracht werden.

Foto: Max Malsch

Denn die Seitengitter, mit denen Pflegebetten standardmäßig ausgestattet sind, sind in seiner Einrichtung mit Kabelbindern am Bett befestigt, damit sie nicht hochgezogen werden können. Die Oberkasseler Einrichtung verzichtet wenn irgend möglich gänzlich darauf, sogenannte "freiheitsentziehende Maßnahmen" (Fem) wie Bettgitter und Bauchgurte zu verwenden.

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat gestern Morgen das Seniorenzentrum in Oberkassel besucht. Laut Stadt Bonn und Amtsgericht sind die Fälle, in denen alte und pflegebedürftige Menschen an ihr Bett gefesselt wurden, seit der Einführung des sogenannten "Werdenfelser Wegs" (siehe Kasten) stark zurückgegangen.

Ohne Bettgitter und Gurt war die Bewohnerin des Zimmers tatsächlich aus dem schmalen Bett gerollt. Doch das wurde auf eine Höhe von nur 20 Zentimetern heruntergefahren. Links und rechts des Bettes wurden Matratzen ausgelegt und mit Kissen umrandet. Die Bewohnerin landete also weich und schlief neben dem Bett weiter. "Wir suchen immer gemeinsam mit allen Beteiligten nach individuellen Lösungen", sagte Thelen.

Dass bislang keine Pflegebetten ohne Gitter produziert werden, zeigt eindrücklich: Fixierungen von alten, dementen, behinderten oder psychisch kranken Menschen, die in Heimen oder Kliniken leben, war lange Zeit Standard. "In meinem Zivildienst war das erste, was ich gelernt habe, das Bettgitter hochzuziehen", sagte Thelen. Die Zahl der gerichtlich genehmigten Fixierungsmaßnahmen hat sich laut Justizministerium von 2000 bis 2010 fast verdoppelt, von rund 50 000 auf fast 100 000 Fälle. Doch Thelen zweifelt an der Praxis. "Ziel der Pflege sollte es sein, die Mobilität der Menschen zu erhalten, doch hier passiert das Gegenteil."

Entscheiden über die freiheitsentziehenden Maßnahmen müssen Betreuungsrichterin Gabriela Wester und ihre Kollegen. Auch hier fand ein Umdenken statt. 2011 gründete sich in Bonn ein Arbeitskreis aus Verwaltung, Amtsgericht, Altenhilfe und Heimleitern, seit Anfang 2012 wird der "Werdenfelser Weg" umgesetzt. Gab es 2010 in Bonn noch insgesamt 238 gerichtlich genehmigte Maßnahmen, waren es 2013 nur noch 53, im ersten Halbjahr 2014 noch 21.

Bei einigen Heimleitern sei die Skepsis groß gewesen, so Wester. Sie fürchteten Regressforderungen. Auch bei vielen Angehörigen überwiege erst einmal die Angst vor Stürzen und Verletzungen. Nicht nur, dass Bettgitter und Bauchgurte die Freiheit der Patienten enorm einschränken, auch medizinische Gründe sprechen laut Thelen für einen Verzicht auf Fixierung.

Schließlich könnten sich die Patienten auch durch die Gitter und Gurte aufschürfen, quetschen oder sogar strangulieren. Auch fixierte Patienten müssten also rund um die Uhr betreut werden. "Es ist keine Frage des Personalstands oder Fachkräftemangels, sondern der Kultur einer Einrichtung." Zudem verlören fixierte Senioren schnell an Mobilität und litten unter psychischen Folgen der Fesselung, so Wester. Und wer die Fixierung zunächst ausschließe, komme schnell auf Alternativen und kreative individuelle Lösungen, sagte Dagmar Budde von der städtischen Betreuungsbehörde.

Der Justizminister lobte die Einrichtung und die Bemühungen in Bonn als vorbildlich. Das Land bietet seinen Richtern Fortbildungen zum Thema an, inzwischen gehen 41 der 130 nordrhein-westfälischen Amtsgerichte den gleichen Weg wie Bonn. Dennoch bleibe eine Menge zu tun, so Kutschaty, um Menschen ein würdiges Leben im Alter zu ermöglich.

Der "Werdenfelser Weg"

Der "Werdenfelser Weg" ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz, um freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter und Bauchgurte, aber auch das Sedieren durch Medikamente wie Schlafmittel und Psychopharmaka in Pflegeeinrichtungen zu reduzieren. Er wurde 2007 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen entwickelt. Kernpunkt ist die Ausbildung von spezialisierten Verfahrenspflegern, die sowohl über rechtliche als auch über pflegerische Fachkenntnisse verfügen.

Eingesetzt werden nicht vornehmlich wie bislang Rechtsanwälte, sondern Personen, die einen Pflegeberuf erlernt haben und über einschlägige Berufserfahrung verfügen. Der Verfahrenspfleger diskutiert im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell und geht mit dem Heim und den Angehörigen Alternativen durch. Inzwischen hat sich der Ansatz über weite Teile Deutschlands ausgebreitet. Auch in Bonn wird das Verfahren seit Anfang 2012 umgesetzt.

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