Geschäftsinhaber in Zeiten von Corona Beueler Händler fühlen sich schlecht informiert

Beuel · Wegen der Corona-Krise herrschte bei Beueler Geschäftsleuten und Kunden am Mittwoch große Unsicherheit. Einzelne Läden waren geöffnet, andere nicht. Unterdessen fordern Beueler Unternehmer eine finanzielle Hilfe vom Staat.

 Im Eiscafé Teatro saßen die Gäste am Mittwoch trotz Corona-Krise entspannt auf dem Rathausvorplatz.

Im Eiscafé Teatro saßen die Gäste am Mittwoch trotz Corona-Krise entspannt auf dem Rathausvorplatz.

Foto: Benjamin Westhoff

Am Mittwoch herrschte in der Beueler Geschäftswelt große Unsicherheit. Viele Gewerbetreibende fragten sich, ab wann der Erlass der NRW-Landesregierung gilt und wann welche Geschäfte schließen müssen? Festmachen konnte man das Durcheinander an folgendem Beispiel: Das Café Cultura war geschlossen, 100 Meter weiter war das Café Teatro geöffnet.

Die Stadt Bonn in Person von Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann klärte auf GA-Nachfrage auf: „Am Mittwoch haben die zuständigen Abteilungen der Stadtverwaltung den NRW-Erlass von Dienstagabend in eine Allgemeinverfügung umgesetzt, die ab diesem Donnerstag gilt.“ In der Verfügung ist festgelegt, welche Geschäfte schließen müssen. Nachzulesen sind die Angaben auf der Internetseite der Stadt Bonn unter „Amtsblatt“. Gefragt, ob es sich bei dem Transport der Nachricht aus Sicht der Gewerbetreibenden um eine Bring- oder eine Holschuld handelt, antwortete Hoffmann: „Es ist eindeutig eine Holschuld.“ Will heißen: Einzelhändler sind verpflichtet, sich über die aktuelle Rechtslage selbstständig zu informieren und entsprechend zu handeln.

Die Warteschlange vor der Apotheke war am Mittwoch lang. Wegen der Infektionsgefahr durften sich nur wenige Kunden gleichzeitig dort aufhalten.

Die Warteschlange vor der Apotheke war am Mittwoch lang. Wegen der Infektionsgefahr durften sich nur wenige Kunden gleichzeitig dort aufhalten.

Foto: Benjamin Westhoff

Wer muss schließen und wer nicht?

Claudia Klein, die ein Juweliergeschäft an der Friedrich-Breuer-Straße betreibt, war am Mittwoch völlig verunsichert: „Ich bekomme derzeit keine eindeutige Antwort, ob ich schließen muss.“ Da sie zudem eine Goldschmiede-Werkstatt betreibt, könnte ihr Betrieb auch als Handwerksunternehmen geführt werden. „Ich werde bis Samstag nur noch punktuell auf Nachfrage öffnen und bereits eingereichte Reparaturen an der Ladentür aushändigen“, sagte Klein dem GA.

Bianca Quadt, Chefin eines Spielwaren- und Bürobedarfsgeschäfts an der Friedrich-Breuer-Straße, erging es ähnlich. Sie hat am Mittwoch beim Bürgertelefon des Landes NRW angerufen und erhielt keine eindeutige Aussage dazu, ob sie ihr Geschäft schließen müsse. Morgens hatte sie ihren Laden geschlossen, ab Mittag geöffnet. „Ich warte jetzt erst einmal ab. Notfalls biete ich einen Holservice an. Kunden können dann bei mir Ware telefonisch bestellen, die ich später an der Ladentür aushändige“, so Quadt.

Potenzielle Gäste standen hingegen beim benachbarten Café Cultura vor verschlossener Tür.

Potenzielle Gäste standen hingegen beim benachbarten Café Cultura vor verschlossener Tür.

Foto: Benjamin Westhoff

Auch die zahlreichen Eiscafés in der Beueler Innenstadt wussten nicht, ob sie als Café oder Restaurant eingestuft werden. Dazu sagte Marc Hoffmann: „Eiscafés dürfen ab Donnerstag nur noch Eis zum Mitnehmen verkaufen – eine ähnliche Regelung gilt für Imbisse.“ Nach Auskunft der Stadt Bonn dürfen ab Donnerstag Restaurants und Cafés überhaupt nicht mehr öffnen. Die Bezirksregierung Köln habe für ihren Zuständigkeitsbereich den Erlass des Landes NRW, wonach Restaurants nur bis 15 Uhr öffnen dürfen, noch verschärft.

Mehrere Geschäftsleute haben sich am Mittwoch an die Gewerbe-Gemeinschaft Beuel (GGB) mit der Frage gewandt, wo sie sich wegen der Corona-Krise um staatliche Finanzhilfe melden können. Nach Rücksprache bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn erklärte GGB-Chef Werner Koch im Gespräch mit dem GA: „Die Stadt Bonn empfiehlt, sich in Fragen zu öffentlichen Förderprogrammen für Unternehmen und Selbstständige an das Service-Center der NRW-Bank zu wenden.“

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