Einsturz in Ramersdorf Jetzt sind die Gutachter gefragt

RAMERSDORF · Nachdem am Montag ein Arbeiter von einer herabstürzenden Wand an der Lindenstraße verschüttet und dabei wohl nur durch Glück nur leicht verletzt worden ist, ruhen die Arbeiten auf dem Baugrundstück.

Wie Marc Hoffmann, Vize-Sprecher der Stadt, auf Anfrage mitteilte, sei der zunächst verhängte Baustopp durch die Polizei zwar wieder aufgehoben worden. Der Bauherr, die Düx GmbH, habe jedoch beschlossen, zunächst nicht weiterzubauen. Am Montagabend hatte sich dessen Geschäftsführer geäußert: Zunächst wolle man die anstehenden Untersuchungen durch Sachverständige abwarten.

Diese könnten sich in den nächsten Tagen auf der Baustelle die sprichwörtliche Klinke in die Hand geben: Noch bevor am Montag ein Statiker hinzugezogen wurde, der das vom Wandeinbruch betroffene Einfamilienhaus als vorerst unbewohnbar auswies, hatten Feuerwehr und Polizei Untersuchungen durch das Amt für Arbeitsschutz angekündigt.

Ermittlungen gegen am Bau beteiligte Unternehmen

Zudem, so erfuhr der GA aus sicherer Quelle, soll am Mittwoch die Bauberufsgenossenschaft den Unfallort begutachten und etwaige Sicherheitsverstöße dokumentieren. Polizeisprecher Robert Scholten bestätigte ferner, dass auch das Bonner Kriminalkommissariat 11 wegen des Verdachts der Baugefährdung gegen die am Bau beteiligten Unternehmen ermittele.

Die Frage nach der Verantwortlichkeit bewegt derweil die Anwohner. Wie Alexander Strack, Sohn des Eigentümers des betroffenen Hauses, auf Anfrage sagte, seien sich die unmittelbaren Anwohner sowie die Düx GmbH bereits einig gewesen, das neue Mehrfamilienhaus nicht direkt an die Grenze zu bauen.

Dabei habe auch die Tatsache eine Rolle gespielt, dass sich nicht zweifelsfrei habe sagen lassen, wie es um das Fundament des Hauses bestellt sei. Dessen Ursprünge, so Strack, ließen sich mindestens 100 Jahre zurückdatieren. Ein richtiges Fundament gebe es nicht.

Dennoch habe das Bauamt den einvernehmlichen Vorschlag der Parteien abgelehnt und auf eine Grenzbebauung bestanden. Hoffmann rechtfertigte diese Entscheidung als planungsrechtlich erforderlich: "In solchen Fällen ist es so: Entweder beide Parteien bauen bis an die Grenze oder keine."

Wenn die Düx GmbH bei dem Neubau drei Meter Abstand zur Grenze gehalten hätte, müsste auch ein möglicher Neubau auf dem Strack-Grundstück diesen Abstand einhalten. Wegen der topographischen Gegebenheiten sei dies aber nicht möglich. Entsprechend wäre nach einem Abriss des Hauses das Grundstück als Bauland nicht mehr sinnvoll nutzbar gewesen.

Auch gegen die Sicherung der eingestürzten Hauswand sei nichts einzuwenden gewesen: "Es gab einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Eigentümer des Hauses und der Baugesellschaft. Das Vorhaben wurde extern geprüft." Folglich sei eine Baugenehmigung erteilt worden, so Hoffmann.

Leidtragende des Unglücks sind neben dem Bauarbeiter die Mieter des beschädigten Hauses. Diese seien, so Strack, in ein Hotel gezogen. Ihr Hab und Gut sei noch in dem Haus, das sie nicht betreten dürfen.

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