Bezirksvertretung Beuel Kein Platz für Radfahrstreifen auf der Hauptstraße in Holzlar

Holzlar · Die Einrichtung von ein oder zwei Radschutzstreifen auf der Hauptstraße in Holzlar sieht die Verwaltung kritisch. Aus ihrer Sicht gibt es zu wenig Platz auf der Fahrbahn.

 Aus Sicht der Stadt Bonn gibt es für die Einrichtung eines oder zwei Radfahrschutzstreifen auf der Hauptstraße in Holzlar zu wenig Platz.

Aus Sicht der Stadt Bonn gibt es für die Einrichtung eines oder zwei Radfahrschutzstreifen auf der Hauptstraße in Holzlar zu wenig Platz.

Foto: Rajkumar Mukherjee

Die Warnschilder zeigen es derzeit: Noch fehlen Markierungen auf der Fahrbahn der Hauptstraße in Holzlar. Gestrichelte Schutzstreifen für Radfahrer werden Arbeiter nach aktuellem Stand hier nicht auftragen. Für Streifen auf beiden Seiten der Straße gibt es nach Einschätzung der Stadtverwaltung Bonn keinen ausreichenden Platz. Ihrer Ansicht nach würde ein schmaler Streifen auf nur einer Fahrbahnseite Radfahrer sogar noch mehr gefährden. Stattdessen sollen die bestehenden Tempo-30-Zonen erweitert werden und Parkplätze wegfallen.

Vom Vorhaben „Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung“ auf der Hauptstraße könnten die Mitglieder der Beueler Bezirksvertretung (BV) demnach in einer der nächsten Sitzungen auf Vorschlag der Verwaltung abrücken. Konkret lautet der Beschlussvorschlag: Für Radfahrer gibt es keine Schutzstreifen; die Tempo-30-Zonen zwischen Paul-Langen-Straße und Heideweg sollen erneut überprüft und wenn möglich verlängert werden; im Bereich zwischen den Hausnummern 17 und 23 soll es ein Halteverbot geben, um Platz für eine Beschleunigung von Bussen zu schaffen; und vier Parkplätze sollen wegfallen.

Politiker stimmen für geänderten Bürgerantrag

Wegen eines Sitzungsabbruches vertagte die BV das Thema „Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung“ am 8. Dezember. Allerdings stimmten die Bezirksverordneten in derselben Sitzung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung indirekt zu: nämlich in einem anderen Tagesordnungspunkt zu einem Bürgerantrag. Darin hatte der Antragsteller eine Bürger- und Einwohnerversammlung gefordert, bevor die Markierungsarbeiten in der Hauptstraße durchgeführt werden. Einstimmig votierten die BV-Mitglieder nach Vorschlag der SPD für eine Änderung im Kontext des Bürgerantrags.

Zum Thema „Fahrradfreundliche Fahrbahnmarkierung“ hatte die Verwaltung zuvor geprüft, ob auf der Hauptstraße Radschutzstreifen auf beiden Seiten aufgetragen werden können – oder, alternativ, ein Schutzstreifen zwischen der Paul-Langen-Straße und der Katholischen Grundschule in Fahrtrichtung Osten. Das Problem aus Sicht der Stadt sei, dass die Hauptstraße mit einer Fahrbahnbreite von 5,80 Meter zu schmal ist. Bei Einrichtung von zwei Radschutzstreifen à 1,50 Meter Breite gebe es für den restlichen Verkehr noch 2,80 Meter, bei nur einem Radstreifen immerhin 4,30 Meter. Laut Regelwerk müsse die Restfahrbahnbreite aber mindestens 4,50 Meter betragen. Aber selbst diese Breite würde nicht ausreichen, damit beispielsweise Autofahrer rechtskonform Radfahrer überholen können.

Nun könnte ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,30 Meter aufgetragen werden. Allerdings würde das Regelmaß unterschritten und es gebe dann kaum mehr Platz als beim „absoluten Mindestmaß“ von 1,25 Meter. Zudem hätten Studien gezeigt, dass schmale Schutzstreifen ein zu enges Überholen durch andere Verkehrsteilnehmer befördern.

Durch die Einrichtung eines einseitigen Schutzstreifens zwischen der Paul-Langen-Straße und der Katholischen Grundschule in Fahrtrichtung Osten würden überdies auf dieser Seite 14 Parkflächen wegfallen. Auf der gegenüberliegenden Seite können laut der Verwaltung die bisher zwölf Parkflächen erneut eingerichtet werden.

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